Chronik/Niederösterreich/Sankt Pölten

"Ich bekomme keine Luft": 77-Jährige überfallen, Duo vor Gericht

Immer wieder röchelte sie diesen einen Satz: "Ich bekomme keine Luft!". Dennoch zeigten jene Männer, die die 77-Jährige am 23. Februar 2024 in Tullnerbach im Bezirk St. Pölten-Land überfallen haben sollen, keine Gnade.

Sie stießen die Pensionistin, die auf einen Rollator angewiesen ist, zu Boden und malträtieren sie. Dann fesselten sie ihr Opfer, wickelten Vorhänge und Tücher über den Kopf der Frau.

Dass die Niederösterreicherin noch lebt, grenzt an ein Wunder. Erst 20 Stunden später wurde sie von einem Verwandten entdeckt, die Gangster entkamen mit einer Beute in der Höhe von etwa 45.000 Euro.

Ein Komplize noch auf der Flucht

Schwer bewacht werden am Montag zwei Angeklagte in den Schwurgerichtssaal des Landesgerichts St. Pölten gebracht. Ein 39-jähriger mutmaßlicher Komplize, der ebenfalls an dem brutalen Überfall beteiligt gewesen sein soll, ist unterdessen noch auf der Flucht.

Die beiden Bulgaren, 35 und 40 Jahre alt, wollen mit der Tat am 23. Februar allerdings nichts zu tun haben. Der 40-Jährige behauptet, zum Zeitpunkt des Überfalls nicht einmal in Österreich gewesen zu sein, der andere auch, allerdings wurden DNA-Spuren des 35-Jährigen im Haus der 77-Jährigen gefunden.

"Ich kann mir das auch nicht erklären", gibt der Bulgare bei der Verhandlung zu Protokoll.

"Haben Sie einen Zwillingsbruder?"

"Haben Sie einen Zwillingsbruder? Sind Sie eineiige Zwillinge?", will der Richter wissen. "Ich habe keinen Zwillingsbruder", antwortet der Angeklagte.

Die beiden Männer sind laut Staatsanwalt mehrfach vorbestraft und hätten bei der Tat "ohne Rücksicht auf menschliche Verluste" agiert. "Die Frau hat sich nicht einmal einen Millimeter bewegen können", beschreibt der Vertreter der Anklagebehörde die Tat.

Prozess wurde vertagt

Fortgesetzt wird die Geschworenenverhandlung am 12. November ab 9 Uhr. Ein Grund für die Vertagung war, dass den Beschuldigten bis zu dem Termin ein übersetztes Verhandlungsprotokoll zur Verfügung gestellt werden soll.