Chronik/Niederösterreich/Sankt Pölten

Staatsverweigerer sorgte für Eklat im Gerichtssaal

Wie der Angeklagte ohne Corona-Maske durch die Sicherheitsschleuse in das Landesgericht St. Pölten gelangen konnte, ist zwar nicht ganz klar, dennoch ging am Mittwoch endlich der Prozess um einen Mann über die Bühne, den die Polizei als Staatsverweigerer bezeichnet. Zuvor hatte der Österreicher bereits einen Termin platzen lassen.

"Ich bin hier als Mensch"

Schon die ersten Wortwechsel lassen erkennen, dass der 52-Jährige von den Gesetzen und Vorschriften in der Republik Österreich tatsächlich nicht viel hält.

"Wie soll ich Sie ansprechen?", fragt der Richter. "Martin, passt", so der Angeklagte, der auch nicht das Wort Herr oder seinen Nachnamen duldet. Und er stellt gleich folgendes klar: "Ich bin nicht als Angeklagter hier, ich bin hier als Mensch."

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Als die Schöffen beeidet werden, weigert sich "Martin" aufzustehen, daraufhin droht der Richter damit, ihn aus dem Verhandlungssaal werfen zu lassen. Die Aufregung ist kaum vorbei, da folgt schon die nächste. Der 52-Jährige nimmt die Verhandlung mit seinem Handy auf, was verboten ist. Erst als ihn der Vorsitzende darauf aufmerksam macht, dass er das Tonprotokoll nach der Verhandlung anfordern darf, kehrt wieder etwas Ruhe ein.

Eintrag ins US-Schuldenregister

Dem mutmaßlichen Staatsverweigerer werden gleich mehrere Anklagepunkte zur Last gelegt. Er soll unter anderem Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften Tulln und St. Pölten in Schreiben mit dem Eintrag in das US-amerikanische Schuldenregister (UCC) gedroht haben. In der Staatsverweigerer-Szene ein seit Jahren bewährtes Mittel, um in Behörden für Unsicherheit zu sorgen.

Außerdem wird "Martin" vorgeworfen, vor sechs Jahren auf einen Streifenpolizisten in Wien losgefahren zu sein, dieser musste sich mit einem Schritt zur Seite in Sicherheit bringen. Danach soll der Wagen des 52-Jährigen noch ein Polizeiauto touchiert haben.

18 Monate bedingte Haft

Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, "Martin" erbat sich laut seiner Verfahrenshelferin Nicole Nossek drei Tage Bedenkzeit.

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