Sex mit wehrloser 15-Jähriger: Für Gericht keine Vergewaltigung
Von Sophie Seeböck
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Was Ende August des Vorjahres als private Party unter Jugendlichen begann, endete für zwei Lehrlinge am Dienstag vor dem Landesgericht St. Pölten.
Eine damals 15-Jährige hatte dort bis zur Teilnahmslosigkeit Alkohol konsumiert, was der 17-jährige Erstangeklagte schamlos ausgenutzt haben soll. Die Anklage lautete: "sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person". Ein 18-jährige Zweitangeklagte filmte die Tat und musste sich für die pornographische Darstellung Minderjähriger und dessen Verbreitung verantworten.
Tat gefilmt und verschickt
Laut der Staatsanwaltschaft hatte sich die Jugendliche mit harten Getränken so betrunken, dass "sie sich mehrfach übergeben musste, kaum mehr ansprechbar war und sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte". Während sie sich neben dem 17-Jährigen auf der Couch ausruhte, soll dieser sie unter ihrem T-Shirt begrabscht haben. Als sich das Opfer abermals ins Badezimmer zurückzog, folgte er ihr dorthin.
Dort führte der Jugendliche dann geschlechtliche Handlungen an dem Mädchen durch. Laut Aussagen vor der Polizei betonte eine Freundin, die die Tat bemerkte, dass das Opfer dem nicht zustimme. Als immer mehr Partygäste im Bad zusammenkamen, zückte der Zweitangeklagte sein Handy und filmte mit. Die Videos zeigte er dann anderen Gästen und verschickte sie an den 17-Jährigen.
Videos entlasteten
Während sich der 18-Jährige vor dem Schöffensenat aufgrund des Tatbestands der pornographischen Darstellung Minderjähriger voll schuldig bekannte, beteuerte der Erstangeklagte, dass alle geschlechtlichen Handlungen einvernehmlich passierten.
Ausgerechnet die drei durch die Polizei gesicherten Aufnahmen, die auch vor Gericht gezeigt wurden, sollten ihn laut Verteidiger entlasten. Konkret sah man laut Angeklagtenseite beim ersten Video eine aktive Beteiligung des Opfers, obwohl die Jugendliche auf den restlichen Videos das Geschehen regungslos über sich ergehen ließ.
Videos brachten Aufschluss
Andererseits sah man seitens der Verteidigung den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt, da die Jugendliche nicht direkt "wehrlos gemacht worden war". Auch der Schöffensenat sah das ähnlich, sie erkannten auf dem Video keine Gewaltausübung.
Für die Jugendlichen setzte es vier Monate bedingte Haftstrafe aufgrund der Anfertigung und Verbreitung der Videos, das Urteil ist rechtskräftig.