S34 nicht mehr in Bauprogramm: Straßengegner orten Erfolg
Immer wieder landeten Einwände gegen die geplante Schnellstraße S34 in der Vergangenheit vor Gericht. Zuletzt wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Gefahren des Straßenbaus für die Tier- und Pflanzenwelt verhandelt.
Rückschlag vor Gericht
Mit wenig Erfolg für die Beschwerdeführer des Projekts, wie vergangene Woche bekannt wurde. „Im Übrigen werden die Beschwerden und Anträge abgewiesen“, so das Urteil zusammengefasst. Lediglich auf die Urzeitkrebse ist der Richter gesondert eingegangen. Der KURIER hatte berichtet.
„Der Bescheid des Landes Niederösterreich wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgeändert, es hätte aber noch einiges gefehlt", zeigt sich Verfahrensexperte Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus ernüchtert. Dass nun eine Genehmigung zumindest vorübergehend rechtskräftig geworden ist, sei aber sekundär.
"S34 wird nicht errichtet"
"Das Naturschutzverfahren sollte nur Naturschutzgüter festlegen und erforderliche Maßnahmen bringen. Hier haben wir etwas bewegt. Es war aber im Sinne der Naturschutzgüter nicht ausreichend und somit hätte noch viel mehr nachgebessert werden müssen,“ so Rehm.
Einen Teilerfolg gibt es dennoch: Die S34 sei nicht mehr im Bauprogramm der Asfinag und wirde daher nicht errichtet, meint Rehm.
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