Prozess in NÖ: Stiefgroßvater ging mit 13-Jähriger duschen
Für den Staatsanwalt ist der Fall klar. Was der 52-Jährige mit seinem Opfer gemacht hat, ist schwerer sexueller Missbrauch. So steht es auch in der Anklageschrift.
Josef Gallauner, der Rechtsanwalt des St. Pöltners, betont hingegen, dass sein Mandant immer seine Unschuld beteuert habe.
Bei dem Prozess, der am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten stattfand, geht es vor allem um zwei Sommertage im Jahr 2023. Damals soll sich der Mann an der 13-Jährigen vergangen haben.
Der Niederösterreicher ist der Stiefgroßvater des Kindes. Weil sie unter Rückenproblemen leide, soll der Angeklagte die Schülerin immer wieder massiert haben, heißt es. Anschließend soll der Angeklagte mit dem Mädchen geduscht und sie dabei missbraucht haben.
Zahlreiche Zeugen kommen bei der Verhandlung zu Wort, anschließend wird der St. Pöltner verurteilt. Nicht wegen schweren sexuellen Missbrauchs, „gezielte Berührungen“ habe es aber gegeben“, so der Schöffensenat.
Das Urteil: 16 Monate bedingte Haft, zudem muss sich der 52-Jährige einer Psychotherapie unterziehen und Schmerzengeld zahlen. Er nahm das Urteil an.