Immer mehr Anklagen: So hart können Corona-Sünder bestraft werden
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Ein 43-Jähriger, der mit seinen Nachbarn im Hof einer Wohnhausanlage ein paar Bier trinkt und tratscht. Eine 57-Jährige, die ihren 16-jährigen Sohn einkaufen schickt, weil daheim das Toastbrot ausgegangen ist.
Es sind im Grunde völlig banale Ereignisse, die in den vergangenen Monaten am Landesgericht St. Pölten in Niederösterreich immer wieder zu Prozessen geführt haben. Die Fälle haben freilich eine Gemeinsamkeit: Gegen die Angeklagten lag ein behördlicher Absonderungsbescheid vor, weil sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Beide Personen wurden verurteilt. Der 43-Jährige musste eine Geldstrafe in der Höhe von 1.100 Euro zahlen, die Frau, die beruflich als Pflegerin tätig ist, wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Sie hätte ihren Sohn nicht außer Haus schicken dürfen, weil er als Kontaktperson (K1) galt.
Haftstrafen
Fälle wie diese beschäftigen immer öfter die Gerichte. Die Statistik des Justizministeriums spricht eine klare Sprache. Gab es im Jänner 2020 österreichweit gerade einmal eine Anklage wegen „vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten“, waren es ein Jahr später im selben Zeitraum schon 34.Tendenz steigend. „In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um Verstöße gegen die Corona-Verordnungen“, sagt eine Sprecherin der Justizministerin.
Theoretisch können die Urteile durchaus hart ausfallen. Liegt ein Vorsatz vor, dann droht eine Haftstrafe in der Dauer von bis zu drei Jahren. Handelte der Angeklagte fahrlässig, dann muss er im schlimmsten Fall ein Jahr im Gefängnis verbringen, auch eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 720 Tagessätzen ist laut Gesetz möglich.
Anzeigen
Dass die österreichischen Gerichte immer öfters über Corona-Sünder urteilen müssen, hängt natürlich auch mit den verstärkten Polizei-Kontrollen zusammen. Wie der KURIER berichtete, zeigen Zahlen aus dem Innenministerium, dass alleine nach dem harten Lockdown am 17. November 2020 knapp 46.000 Anzeigen und Organmandate verteilt wurden. Der Erhebungszeitraum betrug drei Monate.