Chronik/Niederösterreich

Wegen 650 Euro: Mehrfach Vorbestrafter lockte 21-Jährigen in Falle

"Beim Geld endet die Freundschaft", sagt ein Sprichwort. Freunde sind die drei jungen Männer nicht mehr, auf der Anklagebank am Landesgericht Wiener Neustadt mussten sie aber trotzdem nebeneinander Platz nehmen. Täter und Opfer. Denn während sich ein 20-jähriger Österreicher und sein 21-jähriger serbischer Komplize als Räuber verantworten mussten, legte die Staatsanwaltschaft dem Opfer (ebenfalls 21) zur Last, die Ermittlungen durch Falschaussagen behindert zu haben.

"Familiäre Probleme"

Er habe dies aus Scham getan, behauptet der Arbeitslose - dreifach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Einbruchs. Denn Auslöser für den Fall war seine Geldnot gewesen. 650 Euro borgte er sich wegen angeblicher familiärer Probleme vom 20-jährigen Hauptangeklagten aus dem Bezirk Wiener Neustadt. Weil er danach aber auf Tauchstation ging, fand der ebenfalls vierfach einschlägig vorbestrafte "Kreditgeber" andere Wege, sein Geld einzutreiben.

Eine gemeinsame Freundin kontaktierte den säumigen Schuldner und fragte nach einem Treffen. Am vereinbarten Treffpunkt wartete allerdings nicht das Mädchen - stattdessen nahmen die beiden Angeklagten den 21-Jährigen in Empfang. Mit ihrem BMW X6 waren die beiden Arbeitslosen angereist. "Er hat lauter Ausreden gehabt. Dass er auf Urlaub war, in U-Haft und sein Handy gewechselt hat. Er hat gesagt, er hat kein Geld. Da bin ich wütend geworden", erinnert sich der 20-jährige Österreicher.

Schlagring und Messer?

Mit einem Faustschlag ins Gesicht verlieh er dieser Wut Ausdruck. Dass er dabei einen Schlagring getragen habe, wie das Opfer behauptet, bestreitet der Angeklagte jedoch. Auch, dass er ein Messer in der Hand gehabt hätte. "Es tut mir leid, ich habe mich auch schon bei ihm entschuldigt. Aber ich mag es nicht, wenn man mich verarscht", gibt der 20-Jährige zu Protokoll.

Durch den Faustschlag wurde der Schuldner deutlich kooperativer. "Er hat auf einmal gesagt, er hat Geld auf der Bank und wir können gleich hinfahren, es holen", erzählt der Angeklagte. 650 Euro habe er zwar nicht erhalten, aber immerhin 230. Dass er gar 800 Euro gefordert habe, wie das Opfer sagt, bestreitet der 20-Jährige wieder.

Haftstrafen

Trotzdem wird er wegen Nötigung und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon muss er absitzen. Der Zweitangeklagte, der ihn beim Vorfall begleitet hatte, kommt mit 15 Monaten bedingter Haft davon, das Opfer mit drei Monaten bedingt wegen seiner Falschaussagen. Nicht rechtskräftig.