Chronik/Niederösterreich

Prozess um Waldhäusl: „Wunsch eines Landesrats wurde nie abgelehnt“

Am zweiten Verhandlungstag rund um den Verdacht des Amtsmissbrauchs durch NÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) stand am Donnerstag eine ehemalige Mitarbeiterin des Asylreferats vor dem Landesgericht St. Pölten. Wie auch Waldhäusl, bestritt sie die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Verlegung minderjähriger Flüchtlinge in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018.

"Dinge angedichtet, für die ich nicht zuständig war"

Der Angeklagten, die nach mehr als 15 Jahren als Betriebsrätin und Asylrechtsvertreterin bei einer NGO 2016 zum Land NÖ gewechselt hatte, seien bei der Eröffnung des Quartiers keine Verunreinigungen aufgefallen. „Das war eine normale ,umF’-Einrichtung (Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Anm.).“

Obwohl die momentan arbeitssuchende Juristin nur für die Asylrechtsvertretung zuständig gewesen sei, nahm sie an Arbeitsgruppen zur geplanten Einrichtung auf Wunsch ihres Chefs teil, wobei sie bezüglich der Grundversorgung nur „Hilfstätigkeiten“ wie die Kontaktaufnahme mit möglichen Betreibern erledigt habe. In der Strafsache würden ihr nun Dinge angedichtet, „für die ich nicht zuständig war, weil ich die nur als Unterstützung für meinen Chef und nicht in Eigenverantwortung durchgeführt habe.“

So habe sie das Konzept für Drasenhofen zwar bekommen, „aber nie gelesen“. Ihr früherer Vorgesetzter sei als jahrzehntelanger Experte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe und Stabsstellen-Leiter für die Beurteilung zuständig gewesen. Auch die Verlegung der Jugendlichen in das Quartier, da die Betreuer laut ihren Angaben „überfordert“ gewesen waren, lief über die 54-Jährigen und ihren Chef.

Wünsche als Weisungen

Die Projektkommunikation lief indes nicht über Waldhäusl, sondern über einen seiner Juristen. Dieser teilte ihr auch mit, dass der Landesrat „dreifach Stacheldraht und einen Hund“ wünsche. Sie habe ihren Vorgesetzten daraufhin gefragt, ob sie die Information an den Betreiber weitergeben dürfe: „Er hat mit den Schultern gezuckt und gemeint: ,Ja. Das wird aber eine schlechte Presse geben.’“ In ihrer Zeit beim Land seien Wünsche eines Landesrats nie abgelehnt worden, fügte sie hinzu: „Wir haben das wie Weisungen weitergeleitet bekommen.“

Die Frau ist weiters wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine eMail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben. Dazu hielt die 54-Jährige fest, dass sie – weil ihr Postfach aufgrund großer Datenmengen „lahmgelegt war“ – teilweise eMails kopiert und Teile weggelassen habe in der Hoffnung, dass die Nachricht dann verschickt werde. Beim nächsten Verhandlungstag am 7. März werden die Angeklagte und vier Zeugen, darunter der Kabinettsjurist und der frühere Vorgesetzte, befragt.