NÖ-Landesrechnungshof prüft EVN: Vorbericht wartet auf Veröffentlichung
In der Sonderprüfung durch den niederösterreichischen Landesrechnungshof um vermutete illegale Parteienfinanzierung ist der Vorbericht zum Energieversorger EVN und seinen Töchtern fertig. Vor Veröffentlichung müsse der Umgang mit einem neuen Prüfauftrag geklärt werden, sagte Direktorin Edith Goldeband am Mittwoch auf Anfrage zu „Krone“-Informationen. Empfohlen wird laut der Zeitung: „Die EVN AG sollte Werbeauftritte und Logopartnerschaften mit politischen Parteien vermeiden.“
Von März 2017 bis Mai 2022 wendeten die EVN und ihre Tochtergesellschaften 48.654.140,24 Euro für Inserate, Werbung, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen auf, berichtete die Tageszeitung online. Zum Inhalt des Vorberichts äußerte sich Goldeband nicht. Laut Landesrechnungshof sollte die EVN der Zeitung zufolge „Kooperationen schriftlich vereinbaren und die wesentlichen Inhalte zweckmäßig dokumentieren“ - Vereinbarungen im fünf- bis sechsstelligen Wert sollen laut „Krone“ fallweise nur mündlich ausgemacht worden sein.
Zum Sozialfonds der EVN merkten die Prüfer der Tageszeitung zufolge an, dass der Beiratsvorsitzende als Präsident einer karitativen Einrichtung vorstand, die selbst „Unterstützungen aus dem Fonds erhielt oder indirekt davon profitierte“. Empfohlen werde daher, den Beirat so zu gestalten, dass Interessenskollisionen vermieden werden.
Positiv hervorgehoben wird laut „Krone“, dass die Spenden „überwiegend an juristische Personen und vereinzelt an natürliche Personen gingen und sich darunter keine politischen Parteien, parteinahen Vereine oder das Alois Mock Institut-Forum für Zukunftsfragen befanden“. Die überprüften Stichproben im Spendenbereich seien mit der Kommunikationsstrategie des Unternehmens in Einklang gestanden. Bei höheren Sponsoringaufwendungen sollte man sich jedoch künftig auf „Analysen und Nachweise zur Öffentlichkeits- und Werbewirksamkeit stützen“. „Dank unserer strengen internen Richtlinien gab es nur wenig Grund zur Kritik. Wir haben bereits begonnen, die Empfehlungen des Landesrechnungshofberichtes rasch und bestmöglich umzusetzen“, wurde die EVN zitiert.
30.000 Buchungszeilen geprüft
Insgesamt umfasst die Sonderprüfung elf Berichte über landeseigene bzw. Landesgesellschaften. Bereits veröffentlicht wurden Ergebnisse bezüglich Landesgesundheitsagentur (LGA), Radland und Familienland. Bei der EVN-Prüfung handelt es sich laut Goldeband um den umfangreichsten Bericht, rund 30.000 Buchungszeilen wurden vom Unternehmen geliefert und Stichproben überprüft. Der Bericht enthält das vorläufige Überprüfungsergebnis mit Stellungnahmen des Konzerns und der Landesregierung sowie Äußerungen des Landesrechnungshofes. Vor Veröffentlichung müsse noch geklärt werden, wie mit einem im Jänner eingebrachten Prüfauftrag von SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS umzugehen sei, erklärte Goldeband. Hier werde man Gespräche mit den Antragstellern suchen.
Der neuerliche Prüfauftrag wurde auf Basis eines Gutachtens von Verfassungsrechtler Heinz Mayer eingebracht, der von einer Verfehlung des ersten Prüfauftrages sprach. Es sei gefragt gewesen, die Kosten jedes einzelnen Inserats anzugeben. Die Ausführungen seien jedoch pauschal erfolgt und demnach „nicht verwertbar“. Das Vorliegen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berechtige nicht dazu, „dem Rechnungshofausschuss des niederösterreichischen Landtages diese Informationen vorzuenthalten“.
Zahlungsflüsse im Fokus
Goldeband verwies am Mittwoch im Gespräch mit der APA erneut auf die in der Landesverfassung vorgegebene Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Das vorläufige Prüfungsergebnis zur EVN wurde bereits Ende 2022 zur Stellungnahme geschickt. Die Frist betrug zehn Wochen.
Die Sonderprüfung umfasst Zahlungsflüsse von März 2017 bis Mai 2022 in Verbindung mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen. Evaluiert werden etwa Konzepte für Kommunikation oder Social Media sowie Verträge bzw. Vereinbarungen für einzelne Zahlungen. SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS vermuten illegale Parteienfinanzierung durch die ÖVP, die die Vorwürfe zurückweist.