Chronik/Niederösterreich

Fünfter Vogelgrippefall mit 29.000 Junghennen bestätigt

Der sonntägige Abzug der ABC-Abwehrkompanie des Heeres aus dem Mostviertel ist leider nicht mit dem Ende der grassierenden Geflügelpest gleichzusetzen.

Montag wurde bestätigt, dass die Viruserkrankung in einem weiteren Junghühnerbetrieb im Bezirk Amstetten nachgewiesen wurde.

18 Soldaten waren mit Dekontaminiergeräten drei Tage lang im Kampf gegen den Geflügelpest-Virus im Einsatz.

Damit sind bisher fünf Betriebe mit rund 230.000 Hühnern und Puten, die erkrankt sind oder aus Sicherheitsgründen getötet werden müssen, betroffen.

Schon am Sonntag musste das Büro der für den Tierschutz zuständigen Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) über zwei neue Verdachtsfälle informieren. Betroffen ist ein Betrieb im Gemeindegebiet von Aschbach mit 29.000 Junghennen, die nun ebenfalls gekeult werden müssen.

Beim zweiten Verdachtsfall handelt es sich um einen Hobbybetrieb. Der Besitzer habe allerdings seine sechs Hühner bereits geschlachtet, berichtete die Amstettner Bezirkshauptfrau  Martina Gerersdorfer

Kontrollen in Schutzzonen

Am Montag seien sechs Tierärzte im Auftrag der Behörde unterwegs um Betriebe in den Schutzzonen zu kontrollieren.  Nach jedem positiven Fall werden Betriebe innerhalb eines Umkreises von drei Kilometern besonders gecheckt.

Ein neuerlicher Assistenzeinsatz des Heeres, um Desinfektionsarbeiten im Bereich des neuen betroffenen Stalls aufzubauen, sei vorerst in Absprache mit der Landesveterinärabteilung nicht geplant,  so die Amstettner Bezirkshauptfrau.

Tote Schwäne

Gerade am Wochenende häuften sich Meldungen von Spaziergängern, dass die Seuche wohl auch in der freien Natur viele Opfer fordern dürfte. In der Donauau im Machland-Süd wurden bereits in der Vorwoche von der Behörde tote Schwäne abgeholt und als Vogelgrippefälle bestätigt.

Allein am Wochenende seien in seinem Gemeindegebiet von Ardagger in der Voggenau und dem Grenerarm bei Stephanshart 16 tote Schwäne geborgen worden, berichtete Bürgermeister Johannes Pressl (ÖVP). Hauptsächlich habe es dabei um Jungschwäne gehandelt.

Welche Vorsichtsmaßnahmen gelten

Er ruft deshalb auch in der freien Natur zur Vorsicht auf. Tote Tiere dürfen nicht berührt werden und sollen sofort an die Behörde gemeldet werden. Natürlich sei es auch wichtig, Hunde in der Au an der Leine zu führen.

Für Geflügelhalter gilt seit der Vorwoche in 25 Bezirken in mehreren Bundesländern Stallpflicht ab 50 Tieren. Österreichweit gilt aufgrund der Risikolage, dass das Füttern von Geflügel im Freien untersagt ist, außerdem muss gewährleistet sein, dass  Federvieh nicht mit Wildvögeln in Berührung kommt.