Chronik/Niederösterreich

NÖ: Massive AK-Kritik an ungerechten Regeln für Schwerarbeitspensionen

Durchschnittlich acht Euro steuern Niederösterreichs Arbeitnehmer pro Monat als Kammerumlage für die Arbeiterkammer bei. Angesichts der Leistungen und Unterstützungen, die die Mitglieder dort abrufen könnten, sei dieser Betrag "mehr als gerechtfertigt“, empfindet AK-Präsident Markus Wieser

Immerhin hätten im heurigen ersten Halbjahr ohnehin 81.000 Beschäftige Rat und Hilfe bei der AKNÖ gesucht. 

Als weitere markante Zahl nannte Wieser 45,8 Millionen Euro, die die Kammer für Arbeitnehmer vor Arbeits- und Sozialgerichten im ersten Halbjahr oder durch Interventionen und Verhandlungen mit Firmenchefs erstritten habe.

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"Ich möchte gar nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer von jenen ist, die ihre Ansprüche und Rechte nicht von unseren Experten durchrechnen lassen. Da fallen sicher viele um viel Geld um“, ist Wieser überzeugt.

Die Spannweite der Fälle, in denen die AK-Fachleute Mängel aufdecken, reicht von nicht korrekten Abfertigungen bei Pensionierungen, nicht ausbezahlten Ansprüchen von Arbeitnehmern über vorenthaltene Nachzahlungen zu Löhnen und Gehältern bis zu unkorrekt ausbezahlten Überstundenentgelten.

Weil im Vergleichszeitraum zum Vorjahr die Insolvenzen um 25 Prozent gestiegen sind, stieg auch der Betreuungsbedarf der betroffenen Beschäftigten durch die AK-Experten, so die Abteilungsleiterin für Arbeits- und Sozialrecht Ingrid Anzeletti.
Neben diesem Problemfeld seien auch immer noch Belastungen durch Inflation und Teuerung Dauerbrenner bei den Anfragen an die AK-Mitarbeiter, weiß Wieser. 

Kampf um Pensionsberechtigung 

Als immer größere Herausforderungen zeigen sich die Probleme rund um die Zuerkennung bei Schwerarbeits- und Invaliditätspensionen. Die sehr komplizierten Regelungen ließen den massiven Betreuungsbedarf samt rechtlicher Unterstützung bei Gerichtsverfahren massiv ansteigen, berichten die AK-Führungskräfte.

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"So kann es nicht weitergehen. Es ist nicht einzusehen, dass geleistete Schwerarbeit unterschiedlich behandelt wird“, beklagt Wieser. Gemeint sind die unterschiedlichen Bewertungen durch die verschiedenen Sachverständigen an den Gerichten bei der Zuerkennung von Schwerarbeitspensionen. Es brauche bundesweite Vereinfachungen der Regelungen zu den verschiedenen Berufen, fordert Wieser.

Ebenso müssten Ungerechtigkeiten, die etwa den Pflegebereich betreffen, rasch abgestellt werden. Für den frühzeitigen Pensionsantritt ist gesetzlich gefordert, dass Schwerarbeit an 15 Tagen pro Monat (120 Stunden) geleistet werden müsse. Weil im Pflegebereich bei harter Nacht- und Schwerarbeit die Dienste 12 Stunden betragen, können die Betroffenen die 15 Tage pro Monat nicht erfüllen.

"Es ist grotesk, denn die Beschäftigten erreichen mit ihren Diensten die 120 Arbeitsstunden bereits mit zehn Tagen, fallen aber nicht in die Schwerarbeitsregelung“, kritisiert Wieser.

Harte Fälle 

Mit dramatischen Fällen aus den nö. AK-Dienststellen schilderten Anzeletti und der Chef der Bezirksstellen Thomas Kaindl weiters die Breite der Probleme. So musste im Bezirk Wiener Neustadt einem 45 Jahre aktiven Fleischhauer juristisch zur Schwerarbeiterpension verholfen werden. Eine an Parkinson erkrankte Friseurin benötigte etwa die AK-Unterstützung, um die Invaliditätspension doch noch bewilligt zu bekommen.