Mord an 64-Jähriger in Ebergassing: Lebenslange Haft
Von Kevin Kada
Der Verhandlungsmarathon rund um den Mord an einer 64-jährigen Pensionistin in Ebergassing (Bezirk Bruck/Leitha) ging am Dienstag nach gut zweistündiger Beratung mit einem Schuldspruch zu Ende.
Das Gericht befand die Angeklagte wegen Mordes und Raubes für schuldig und verurteilte sie zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Geschworenen stimmten mit sechs zu zwei Stimmen für die Schuld der 44-jährigen Angeklagten. Sie soll am 22. Jänner die Pensionistin getötet und den Tresor mit 11.000 Euro gestohlen haben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidiger (Wolfgang Blaschitz und Astrid Wagner) bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldeten.
Richterin Xenia Krapfenbauer führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass die massiv einschlägige Vorstrafe der Frau, das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die besondere Brutalität sowie die Tatbegehung in der Probezeit als erschwerend hinzukamen. Milderungsgründe fand der Senat hingegen nicht.
Tat im Jänner
Die 64-Jährige war am 22. Jänner erschlagen, aber erst drei Tage später entdeckt worden. Bei der Angeklagten handelt es sich um eine Bekannte des Opfers, sie war rund zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem Raubmotiv aus. Die dreifache Mutter litt unter akuten Geldproblemen, umgekehrt soll das Opfer immer wieder herumerzählt haben, dass es größere Beträge zu Hause hatte.
Denk: "Das war sicher ein gewisser Overkill."
Nachdem bereits Gerichtsgutachterin Christa Nussbaumer sowie zahlreiche Zeugen vor Gericht ausgesagt hatten, war nun Gerichtsmediziner Wolfgang Denk am Wort.
Der Gutachter erklärte, dass das spätere Opfer mit zumindest 20 Schlägen mit einem Zimmermannshammer getötet wurde. "Das Opfer ist an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben", stellte Denk fest.
Es habe mindestens 20 "sehr wuchtige" Schläge gegen den Schädel gegeben. Zuvor wurde die Frau durch einen Stoß oder Schlag gegen die Brust zu Boden gebracht. "20 Schläge sind wohl die Untergrenze", sagte Denk auf Nachfrage von Richterin Xenia Krapfenbauer und ergänzte: "Das war sicher ein gewisser Overkill."
Angeklagte bleibt bei ihrer Aussage
Der Gerichtsmediziner schloss aus, dass Blut nicht auf die Tatwaffe gekommen sei. Ebenso wären zumindest einzelne Blutspritzer auf der Tatwaffe nachzuweisen gewesen.
Die 44-jährige Angeklagt blieb bei ihrer Verantwortung. "Ich werde nichts zugeben, Frau Richter, was ich nicht getan habe", sagte die Beschuldigte. Sie könne sich nicht erklären wie ihre DNA auf den Bademantel des Opfers gekommen sei. Den violetten kurzen Mantel trug die 64-Jährige bei ihrer Tötung.