Marchfeld Schnellstraße S8: Land NÖ will Gerichtsentscheid bekämpfen
Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig: Die Marchfeld Schnellstraße S8 wird nicht gebaut. Das Bauprojekt, das die Gemeinden entlang der B8 entlasten soll, war in den letzten Jahren nicht nur Gegenstand hitziger Diskussionen, sondern auch ein Fall für das Gericht.
Am vergangenen Freitag gab das Bundesverwaltungsgericht bekannt, dass das Projekt in der bisher geplanten Form nicht umgesetzt werden darf. Denn die Trasse würde mitten durch das Europaschutzgebiet Sandboden und Praterterrasse verlaufen. Insbesondere wäre damit nahezu einzige Brutstätte des besonders geschützten Vogels Triel unwiderruflich zerstört worden.
Eine Absage, die das Land NÖ so nicht hinnehmen will; dieses pochte stets auf die Umsetzung der S8, um die Anrainerinnen und Anrainer vom Verkehr zu entlasten. Nun kündigt Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ), zuständig für den Verkehr, an, dass man rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzen will.
Revision in Vorbereitung
„Wir stehen auf der Seite der Bevölkerung. Es kann nicht sein, dass derart über die Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bürger drübergefahren wird“, sagt Landbauer. „Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof und die Erkenntnisbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof sind in Vorbereitung."
Man wolle die „Entscheidung bekämpfen und die Rechtsmittel zur Gänze ausschöpfen“, betonte auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in einer Aussendung. Man sei weiterhin von der S8 überzeugt, weil sie "Lebensqualität, Verkehrssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung für das Marchfeld ermöglicht“.
Damit ruft das Land NÖ beide Höchstgerichte an und schöpft alle Rechtsmittel aus. Das Ziel des Landes sei klar: Der Genehmigungszustand soll wiederhergestellt werden. Das Projekt ist durch die Behörde vollinhaltlich genehmigt worden, so das Argument.