"Ungerecht": Nik, FPÖ und MFG fechten Stadtsenatswahl in Krems an
Von Sophie Seeböck
Eigentlich schien die Gemeinderatswahl in Krems nun endgültig geschlagen – nach der konstituierenden Sitzung wurde Bürgermeister Reinhard Resch (SPÖ) am Donnerstag auch von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner angelobt.
Ebenfalls entschieden war, wer in den Stadtsenat einzieht. Nun könnte es aber doch noch zu Verschiebungen kommen, denn Nik (Neos ins Krems), FPÖ und MFG fechten gemeinsam die Sitzverteilung an.
Verteilungssystem in der Kritik
Der Grund dafür hat aber nur entfernt mit Krems zu tun. In der Kritik steht nämlich das sogenannte D'Hondt-System (benannt nach dem belgischen Juristen Victor D'Hondt), womit die Verteilung der Sitze berechnet wird. Dieses bevorzugt aber bei der Gewichtung Mehrheitsparteien. „Und die Kleinen fallen durch“, sagt Nik-Spitzenkandidat Dominic Heinz.
Wären die Stadtratsmandate nach der Gemeinderatswahl in Krems nämlich nicht nach diesem System gewichtet worden, fielen Nik, wie auch KLS (Kremser Linke Stadtbewegung) jeweils ein Stadtsenatssitz zu. „Auch im Gemeinderat ginge an uns und die Grünen ein Sitz“, erklärt Heinz. Die Wahl habe man aber bewusst nicht beeinsprucht.
Da für eine Anfechtung zehn Prozent der Mandatare nötig sind, brauchte Nik Unterstützung. Diese kam von einer eher ungewöhnlichen Seite, nämlich von FPÖ und MFG. „Es geht hier nicht um Parteifarben, sondern darum aufzuzeigen, dass mit diesem Aufteilungsverfahren seit Jahrzehnten etwas falsch läuft“, so Heinz.
Andere Länder, wie etwa Deutschland, hätten dies schon erkannt. Heinz hofft, auch in Österreich ein Umdenken im großen Stil anstoßen zu können.
Verfassungsrechtlich bedenklich
Der Anstoß in Krems kam von Markus Kienast. Auch er hatte mit seiner Bürgerliste GERMS nach der Gemeinderatswahl 2020 in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) das D’hondtsche System angeprangert. Mit Erfolg: Er sitzt nun im Stadtrat, denn aufgrund seiner Anfechtung nannte der Verfassungsgerichtshof das System verfassungsrechtlich bedenklich.
„Generell gilt bei Wahlen in Österreich das Verhältniswahlrecht. Mit diesem System entsteht aber die Charakteristik eines Mehrheitswahlrechts“, erklärt Kienast. Andererseits müsse laut Verfassungsrecht bei gleichen Wahlen jede Stimme auch den gleichen Erfolgswert haben – was bei diesem System nicht so ist. „Den Bürgern ist nicht bewusst, dass die Mandate nicht nach Prozent besetzt werden, sondern erst durch ein kompliziertes Verfahren“, so Kienast.
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