Chronik/Niederösterreich/Krems

Abgemagerte Tiere: Landwirt wurde in Krems der Prozess gemacht

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Weil ein landwirtschaftlicher Betrieb in Griesbach bei Litschau (Bezrik Gmünd) im Oktober 2019 von zwei Tierärzten unter einem "desaströsen" Zustand vorgefunden wurde, reichte die Bezirkshauptmannschaft (BH) Gmünd ein Verfahren gegen den Besitzer ein.

"Bis zum Bauch in Kot"

Ohne ausreichende Futter- und Wasserversorgung wurden die Tiere in dunklen Ställen bei wenig Tageslicht gehalten, bestätigen der damals zuständige Amtstierarzt und ein ehemaliger hofkundiger Veterinär in ihren Zeugenaussagen vor dem Landesgericht in Krems.

Die Kühe lagen auf einem "verdreckten" Betonboden ohne Stroh, die Schweine standen bis zu ihrem Bäuchen im eigenen Kot", so der Amtstierarzt. Insgesamt 24 Rinder, fünf Kälber, 13 Schweine sowie mehrere Hühner, Enten und Gänse lebten zumindest für ein Monat unter diesen Umständen. Darunter waren viele Tiere, vor allem Kühe "hochgradig abgemagert", so die Aussage des Amtstierarztes. 

Betrieb bisher unauffällig

Ein Schwein und eine Kuh seien mehrere Tage zuvor im Stall verendet und mit offenen Wunden unter den anderen Tieren von den Tierärzten vorgefunden worden.

Der Betrieb wurde zuletzt im Frühjahr 2019 von einem Tierarzt besichtigt. Zu diesem Zeitpunkt sei der Zustand des Hofes, wie die zwei bis drei Jahre zuvor, unauffällig und in Ordnung gewesen, wie ein Zeuge bestätigt. Der Stall sei zwar veraltet, jedoch hätte es nie eine brutale Haltung gegeben, so der Hof-Tierarzt. Bei der Besichtigung im Oktober 2019 hätte sich der Tierarzt erschrocken. "Der Zustand hat sich sehr verändert", sagt er.

Den Zustand seines Hofes am Tag der Kontrolle bestritt der Angeklagte vor Gericht nicht, unter großem Bedauern bekannte er sich schuldig. "Es hat mir selbst weh getan, die Tiere so sehen zu müssen", zeigte sich der 48-Jährige reuig. Doch betonte er die Umstände, unter denen es dazu kommen konnte. Der krebskranke Landwirt habe der Arbeit am Hof nach einer Operation vor Schmerzen nicht mehr nachgehen können. Zudem seien ihm die finanziellen Mittel erst nur für den Futtertransport, später auch für das Futter selbst, ausgegangen.

Dennoch wäre der mittlerweile obdachlose Angeklagte verpflichtet gewesen, sich beispielsweise bei Behörden Hilfe zu suchen. Durch dieses Versäumnis machte er sich, dem Richter zufolge, strafbar. "Nur weil man kein Geld hat, muss man die Kuh ja nicht verrecken lassen", sagt der Richter.

Milderes Urteil

Für das Landesgericht lag der Tatbestand der Tierquälerei ohne Zweifel vor, der Angeklagte wurde zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt, welche ihm auf drei Jahre bedingt nachgesehen wird.

Dass von den "verheerenden" Umständen auf dem Betrieb eine Vielzahl von Tieren betroffen waren, wirkte sich einerseits erschwerend auf das richterliche Urteil aus. Andererseits würden das Schuldgeständnis des Angeklagten und sein gesundheitlicher Zustand mildernd auf das Urteil einfließen.

Das Urteil ist von Seiten der Staatsanwaltschaft rechtskräftig, dem Angeklagten wurden drei Tage Bedenkzeit gegeben.

von Verena Huber

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