Chronik/Niederösterreich

In Hundebox-Fall geschlampt? Ermittlungen gegen Sozialarbeiter

Im Fall um einen nunmehr 14-Jährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Krems Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter - ein Mann und eine Frau - der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya eingeleitet.

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Im Raum stehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs, sagte Behördensprecher Franz Hütter am Donnerstag auf Anfrage. APA-Informationen zufolge handelt es sich um die zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter

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Nach Angaben von Hütter werden die beiden Personen als Beschuldigte geführt. Weitere Details nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems nicht.

Die zuständigen Sozialarbeiter waren im Zuge des Gerichtsprozesses gegen die Mutter des Kindes und ihre Komplizin ins Kreuzfeuer geraten.

Dabei waren schwere Verfehlungen der Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe bekannt geworden. Laut Opferanwalt Timo Ruisinger hätten die Sozialarbeiter "völlig unzureichend, somit rechtswidrig und schuldhaft auf die dramatische und lebensgefährliche Situation“ des Buben reagiert. "Durch die nicht adäquate Reaktion“ sei ein Schaden entstanden, der sich "einerseits auf seine körperliche Unversehrtheit, insbesondere jedoch auf seine psychische Gesundheit ausgewirkt“ habe, so Ruisinger.

Am 28. Oktober und am 18. November 2022 - vier Tage, bevor das Kind ins Koma fiel - gab es unangekündigte Hausbesuche der Behörde bei Mutter und Sohn.

Binnen 17 Tagen seien zuvor zwei Gefährdungsmeldungen von verschiedenen Institutionen bei der BH eingelangt, „die unterschiedliche Problemfelder aufzeigten“, wird betont. In der Schule des Kindes wurden Verletzungen bemerkt, außerdem war das Kind abgemagert und hatte ständig Hunger. Eine zweite Gefährdungsmeldung folgte vom Landesklinikum Zwettl.

6 Tage passierte nichts

Die Reaktion seitens des Sozialarbeiters bzw. der BH Waidhofen/Thaya auf die zweite Gefährdungsmeldung war, dass sechs Tage nichts geschah und danach lediglich ein Gedächtnisprotokoll über die Dringlichkeit erstellt wurde. Obwohl laut Gefährdungsmeldung "irreversible Schäden" drohten, wurde weder ein Besuch durchgeführt noch persönlicher Kontakt zum Kind gesucht.

Bei den beiden Hausbesuchen wurden vom federführenden Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe zwar Auffälligkeiten geortet, es wurde aber keine Veranlassung dafür gesehen, das Kind der Mutter abzunehmen. Dies hat nun Ermittlungen der Justiz zur Folge.

"Diese gravierende Fehleinschätzung hatte zur Folge, dass der Bub nur vier Tage später in einem lebensbedrohlichem Zustand in das Spital eingeliefert wurde und nur knapp dem Tod entkommen konnte", heißt es in dem Schreiben des Opferanwaltes an das Land Niederösterreich.

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Und wie reagiert das Land ?

Aufgrund der im Gerichtsverfahren bekanntgewordenen Details wurde seitens des Landes NÖ eine weitere Prüfung des Falles angeordnet. Untersucht werden soll von der Fachaufsicht, „ob alle rechtlichen und fachlichen Standards“ von der Kinder- und Jugendwohlfahrt eingehalten wurden. Zuvor war die "Expertenkommission Kinderschutz" mit einer Prüfung gescheitert. Wegen der Rechtsvorgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Abteilung Bildung und Gesundheit des Landes war kein Einblick in den besagten Fall möglich. 

„Die Staatsanwaltschaft Krems hat zuletzt um die Übermittlung des Berichts der Expertenkommission Kinderschutz ersucht. Dem ist Anfang der Woche Folge geleistet worden. In diesem Zusammenhang unterstreicht Landesrätin Königsberger-Ludwig erneut, dass sie in vollem Umfang zur Klärung beitragen werde. Es ist daher beabsichtigt, dass auch der Prüfbericht der Fachaufsicht nach Fertigstellung den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt wird. Die restlose Untersuchung des Falls sei für die Landesrätin von höchstem Interesse“, heißt es von Seiten der Abteilung der SPÖ-Landesrätin.