Frau in Tulln erstochen: Zu lebenslanger Haft verurteilt
Von Michael Pekovics
Am Landesgericht St. Pölten wurde am Mittwoch ein 36-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der mazedonische Staatsbürger soll im Jänner auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in Tulln seine um vier Jahre jüngere Ehefrau mit einem 21 Zentimeter langen Dolch erstochen haben. Der Beschuldigte war geständig, der Verteidiger sprach davon, dass dem Mann die Taten „furchtbar leidtun“.
Zwischen dem 36-Jährigen und seiner Partnerin soll Anfang 2019 über mehrere Tage hinweg Funkstille geherrscht haben. Rund einen Monat vor der Bluttat soll die mazedonische Staatsbürgerin zu ihrem Ehemann gesagt haben, dass er „seine Sachen packen und gehen solle“. Die Frau hatte laut Anklage am 6. Jänner ein Betretungsverbot erwirkt und antwortete in der Folge auch nicht auf Anrufe und SMS ihres Mannes.
Als Begründung für die Attacke auf seine Partnerin nannte der Angeklagte, dass die Frau ihm zuvor den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern im Alter von sieben und zehn Jahren untersagt habe.
Mann passte die Frau bei Arzttermin ab
Nach einem erneuten vergeblichen Anrufversuch beim späteren Opfer fuhr der Beschuldigte am 21. Jänner zum Parkplatz des Lebensmittelmarktes nach Tulln - weil er laut Staatsanwältin wusste, dass seine Ehefrau auf diesem Areal einen Arzttermin wahrnahm. Als die 32-Jährige auftauchte, soll der Verdächtige ausgestiegen und auf sie zugegangen sein. Nach einem kurzen Streit - es ging unter anderem um die beiden Kinder des Paares - versuchte die Frau wegzulaufen.
Zu dem Tullner Parkplatz sei er am 21. Jänner vor allem deshalb gefahren, um mit der 32-Jährigen zu reden, schilderte der Angeklagte. „Als sie zu mir sagte, dass ich die Kinder nie wieder sehen werde, sagte ich zu ihr, das kannst du mir nicht antun“, beschrieb der 36-Jährige die verbale Auseinandersetzung mit seiner Partnerin unmittelbar vor der Attacke. „Wenn sie mir gesagt hätte, dass ich die Kinder sehen darf, hätte ich sie nicht umgebracht“, sagte der Beschuldigte laut Dolmetscher.
32-Jährige starb an 14 "äußerst heftigen Stichen"
Dies gelang aber nicht, der 36-Jährige soll daraufhin begonnen haben, mit dem zuvor in einem Waffengeschäft gekauften Dolch auf seine Partnerin einzustechen. Die 32-Jährige erlitt dem medizinischen Gutachten zufolge 14 „äußerst heftige Stiche“. „Er hat dabei sogar die Klinge des Dolchs abgebrochen“, hob die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag hervor. Das Opfer erlag den Verletzungen an Ort und Stelle.
"Ich habe öfters ein Messer mit dabei"
Zuvor bei der polizeilichen Einvernahme getätigte Angaben, wonach er den Tötungsvorsatz schon am Vorabend des 21. Jänner gefasst habe, bestätigte der mazedonische Staatsbürger in der Geschworenenverhandlung nicht. Dass er den Dolch gekauft habe, um seine Frau zu töten, „schaut so aus, ist aber nicht so“, betonte der 36-Jährige. Er habe öfters ein Messer mit dabei. Grundsätzlich sei er aber ein friedfertiger Mensch, bekräftigte der Verdächtige.
Die Tat tue ihm vor allem wegen der Kinder leid. Daran, dass er die beiden im Falle einer Verurteilung lange Zeit nicht sehen werde, habe er während der Handlungen gegen seine Partnerin „nicht gedacht“, gab der Angeklagte zu Protokoll.
"Überall war sehr viel Blut"
Eine Zeugin sprach davon, dass sie am Parkplatz des Lebensmittelmarktes Schreie gehört habe. Wenig später sei das 32-jährige Opfer zu Boden gegangen. Die Situation am Tatort sei danach beklemmend gewesen: „Überall war sehr viel Blut.“ Eine weitere Zeugin berichtete bei der Befragung, dass sie keine Gespräche zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer mitbekommen hätte.
In einem Gutachten wurden dem Verdächtigen von Werner Brosch „keine schwere psychische Störung“ und „kein besonderer Erregungszustand im Tatzeitpunkt“ bescheinigt. Der Sachverständige Wolfgang Denk hielt im medizinischen Gutachten fest, dass an der Leiche 16 Stiche nachzuweisen waren. Neben insgesamt 14 in Schädel-, Schulter-, Nacken- und Brustregion seien auch zwei Verletzungen an den Händen entdeckt worden. Zum Tod habe ein Stich gegen den rechten Brustbereich geführt, sagte der Gutachter.
Für die Staatsanwältin stellte sich die Faktenlage als „klar und eindeutig“ dar. Sie forderte in ihrem Schlussvortrag eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 36-Jährigen, diesem Vorschlag wurde nun Folge geleistet. Verteidiger Wolfgang Blaschitz ging in seinem Plädoyer von einem Schuldspruch aus, warb jedoch - vor allem in Hinblick auf das Geständnis - um eine Strafe im „mittleren Bereich“ der gesetzlichen Möglichkeiten.
Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach vollendetem Mord einstimmig. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung dem vorsitzenden Richter zufolge das Geständnis aus. Als erschwerend seien die einschlägige Vorstrafe sowie die "besonders tragischen Auswirkungen" der Tat gewertet worden.
Verteidiger Wolfgang Blaschitz betonte, dass dem vollinhaltlich geständigen Angeklagten „die Tathandlung furchtbar leidtut“. Der Beschuldigte habe am 21. Jänner auf dem Parkplatz eigentlich eine Aussprache mit seiner Partnerin gesucht.
„Anstatt dass hier ein Gespräch stattfinden kann, sagt ihm die Frau, du siehst deine Kinder nie wieder.“ Diese Worte hätten beim Angeklagten „den Schalter umgelegt, sodass dieser die Nerven weggeworfen hat und die Tathandlungen gesetzt hat“, schilderte Blaschitz.