Chronik/Niederösterreich

Frau die Kehle durchgeschnitten: "Es hätte jeden treffen können"

In Wiener Neustadt hat am Montag der Mordprozess gegen einen 38-Jährigen begonnen. Der Rumäne soll im August des Vorjahres eine 83 Jahre alte Frau in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) erstochen haben. Der Mann bekannte sich schuldig. Weil das psychiatrische Gutachten dem Angeklagten Gefährlichkeit attestiert, brachte die Staatsanwaltschaft auch einen Antrag auf Unterbringung ein.

Der Messerattacke am 16. August ging nach Angaben des Beschuldigten eine folgenschwere Verwechslung voraus. Der Rumäne hatte drei Tage zuvor seinen Kurzzeit-Job auf einem Pferdegestüt im Bezirk Neunkirchen verloren. In der 83-Jährigen will er von hinten die Frau des Gestütbesitzers erkannt haben. Den Irrtum habe er erst bemerkt, als er das Opfer auf den Rücken gedreht habe, gab der 38-Jährige bei der Einvernahme zu Protokoll.

Die Pensionistin erlitt laut Anklage zwölf wuchtige Stich- und Schnittverletzungen im Hals- und Nackenbereich sowie im Rücken. Unter anderem wurde das Halsmark der Frau durchtrennt, wodurch das Opfer rasch starb. Ausgeführt wurde die Attacke mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern. Die Waffe hatte der Mann am 15. August in einem Geschäft mitgehen lassen - um einen Ex-Kollegen und langjährigen Mitarbeiter des Pferdegestüts zu töten, wie die Staatsanwaltschaft festhielt. Dieser ursprüngliche Mordplan sei daran gescheitert, dass der 38-Jährige den Weg zum Gestüt nicht gefunden habe.

Am Tattag hätte der Rumäne eigentlich auch gar nicht mehr in Österreich sein sollen. Nach der Kündigung am 13. August war er vom Pferdegestütbesitzer und dessen Ehefrau mit einem Pkw nach Gloggnitz gebracht worden, von wo aus der 38-Jährige noch am selben Abend per Bus in sein Heimatland hätte fahren sollen. Das öffentliche Verkehrsmittel war nur deshalb nicht unterwegs, weil es einen Motorschaden hatte.

Hinterhalt

So vertrieb sich der Beschuldigte die Zeit im Raum Gloggnitz. Er ging umher, suchte nach Essbarem und bettelte mitunter auch um Geld. Gegen Mittag des 16. August sah er die 83-Jährige in Gloggnitz, ging ihr laut Anklage etwa fünf Minuten lang nach und attackierte sie schließlich aus dem Hinterhalt mit dem Küchenmesser.

Der Angeklagte ist in juristischer Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Der 38-Jährige beging 2005 in seiner rumänischen Heimat einen Raubmord an seinem Vermieter, indem er diesen von hinten mit einem Messer erstach. Am 31. Jänner 2006 wurde der Angeklagte in Rumänien zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Am 19. Dezember 2017 wurde er auf Bewährung entlassen. Das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Manfred Walzl bescheinigt dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie eine Intelligenzminderung mit deutlicher Verhaltensstörung. Als auffallend bezeichnete der Gutachter das Fehlen jeglicher Empathie. Der 38-Jährige habe durchgehend die Meinung vertreten, dass ein Mord für das Verhalten, dass „man ihm gegenüber an den Tag gelegt habe durchaus gerechtfertigt ist“.
Der 38-Jährige war Walzl zufolge zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Vorliegen würden jedoch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, „dass der Angeklagte zu neuerlichen Tathandlungen mit schweren Folgen, darunter auch Mord, neigen wird“.

Der Geschworenenprozess in Wiener Neustadt wird am kommenden Montag fortgesetzt. An diesem Tag soll auch ein Urteil fallen.