Chronik/Niederösterreich

Formular vergessen: Neue Bürgerliste darf nicht zur Wahl antreten

Recht kurios war es in der Gemeindepolitik in Maria Lanzendorf (Bezirk Bruck an der Leitha) schon in den vergangenen Monaten zugegangen. Nach einem längeren parteiinternen Disput war Ex-Bürgermeister Peter Wolf aus der SPÖ ausgetreten, die darauf mit einem Misstrauensantrag gegen den eigenen Spitzenkandidaten reagierte. Um seiner Abwahl zuvor zu kommen, trat Wolf daher im Oktober freiwillig zurück - nicht ohne seine Kandidatur zur Gemeinderatswahl im Jänner mit einer neuen Bürgerliste anzukündigen.

"Irrtum am Gemeindeamt"

Daraus wird nun - zumindest vorerst - allerdings nichts. Denn Wolfs "Liste Maria Lanzendorf“ wurde von der Gemeindewahlbehörde nicht zum Urnengang zugelassen. Grund dafür ist ein Formalfehler, der bei der Einreichung der nötigen Unterlagen passiert ist. Er habe "62 Unterstützungserklärungen und einen Wahlvorschlag mit 12 Kandidaten und den dazugehörenden 12 unterfertigten Zustimmungserklärungen fristgerecht am Gemeindeamt abgegeben", berichtet Wolf. Durch einen Irrtum seien ihm jedoch nicht Kopien, sondern die Originale der Zustimmungserklärungen wieder zurückgegeben worden, die nun bei den offiziellen Unterlagen fehlten.

Dieses Missgeschick sei erst in der Sitzung der Gemeindewahlbehörde am 13. Dezember aufgefallen. Darauf angesprochen, habe er die Originale sofort dem Leiter der Wahlbehörde, Vizebürgermeister Christoph Lampert (Grüne), und der Amtsleitung übergeben, so Wolf. Dennoch sei die "Liste Maria Lanzendorf" nicht mehr zur Gemeinderatswahl zugelassen worden, weil die offizielle Einreichfrist bereits am 6. Dezember geendet hatte. 

"Wählerwille wird verarscht"

Die Entscheidung der Behörde sei "nur erfolgt, um zu verhindern, dass die Liste Maria Lanzendorf zur Wahl antreten kann", mutmaßt der Ex-Bürgermeister nun. "Hier wird der Wählerwille, wie man so schön wienerisch sagt einfach verarscht. Denn eingebracht ist eingebracht."

Vorwürfe, die Vizebürgermeister Lampert zurückweist. Der am 3. Dezember im Gemeindeamt eingebrachte Wahlvorschlag entspreche nicht den Bestimmungen der NÖ Gemeinderatswahlordnung, betont er. In der Gemeindewahlbehörde sei mehrheitlich beschlossen worden, dass die Liste daher am 26. Jänner nicht antreten darf. „Es stimmt, da ist ein administratives Missgeschick passiert." Lampert stellt aber auch klar: "Es gibt die Originale der unterschriebenen Zustimmungserklärungen, das ist auch vom Amtsleiter so bestätigt worden."

Muss Wahl wiederholt werden?

Dennoch sehe er nun "keine Möglichkeit mehr nach der Gemeinderatswahlordnung, hier vor der Wahl noch einzugreifen". Peter Wolf, von Beruf Rechtsanwalt, kündigt an, eine Anfechtung des Beschlusses der Gemeindewahlbehörde zu prüfen, sieht aber selbst wenig Erfolgschancen. Seine Bürgerliste werde daher am 26. Jänner wohl nicht kandidieren können. 

Sehr wohl anfechten werde er danach jedoch die Gemeinderatswahl als solche. Im Erfolgsfall - der Experten zufolge nicht unwahrscheinlich ist - würde er damit eine Wiederholung der Wahl erzwingen und könnte mit seiner neuen Gruppierung dann auch antreten.