Chronik/Niederösterreich

Abwasser: Winzer in der Kritik

„Privathaushalte werden überproportional belastet“, schreibt der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht, der die Abwasserverbände niederösterreichischer Gemeinden unter die Lupe genommen hat. Den Betrieben würde zu wenig verrechnet, Privaten zuviel, heißt es.

Die Kritik richtet sich unter anderem an die Abwasserverbände Langenlois-Schönberg am Kamp (Bezirk Krems) und Krems. Laut Rechnungshof tragen die Kremser Haushalte rund zwei Drittel der Kanalbenützungsgebühren, obwohl sie lediglich 56 Prozent der anfallenden Abwässer verursachen würden. Betriebe, die Abwässer mit geringerer Qualität als jene von Privathaushalten ableiten, müssen das melden und brauchen die Zustimmung der zuständigen Kanalisationsunternehmen.

Kapazität

Unter diese sogenannten Indirektleiter fallen Industrieanlagen, Großküchen oder Landwirtschaftsbetriebe wie etwa Weingüter. Die Kläranlage in Krems, die den Großteil des Jahres nicht einmal die Hälfte ihrer Verarbeitungskapazität erreicht, gerät im Herbst fast an ihre Grenze. Ein Grund dafür ist, dass während der Weinlese mehr belastetes Abwasser anfällt, wodurch die Klärschlammmenge steigt und damit auch die Betriebskosten.

An den Winzern der Region prallt die Kritik aber ab. So sagt etwa Rudolf Rabl, dass er als Weinbauer in Langenlois ohnehin zusätzlich von der Gemeinde zur Kasse gebeten werde, weil er die sogenannte „schmutzfrachtbezogene Gebühr“ entrichten müsse: „Der Kanal ist ja noch einmal extra zu bezahlen.“ Christan Nastl, Obmann des Weinbauvereins Langenlois, sieht das ähnlich. Die Gebühr stelle einen erheblichen Mehrbetrag dar. Zudem stört ihn, dass es jetzt so wirke, als würde bei der Ernte sämtlicher Schmutz abgeleitet, aber: „Organische Abfälle werden kompostiert.“

Für Erich Obkircher vom Abwasserverband Langenlois liegt das Problem im Gesetz, weshalb er sich eine Novelle wünscht. Denn weil nur die wirklich großen Weinbauern die zusätzliche Gebühr zahlen, würde sich das derzeit kaum rechnen. Eine ideale Lösung ist für ihn aber nicht in Sicht: „Da bräuchte man bei jedem Winzer eine eigene Messstelle, um zu sehen, wie viel er tatsächlich einleitet.“

"Exorbitanter Verwaltungsaufwand"

Außerdem zeigte der Rechnungshof auf, dass „keines der geprüften Kanalisationsunternehmen eine vollständige Liste der Indirekteinleiter vorlegen“ kann, obwohl die Meldung ja vorgeschrieben ist. Dazu sagt der Gemeindeabwasserverband Krems (GAV Krems), dass die Erfassung aller Weinbaubetriebe mit einem exorbitanten Verwaltungsaufwand verbunden sei, der in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen stünde. „Um aktiv die Daten aller Weinbaubetriebe zu erhalten, sei zudem zu klären, ob der GAV Krems in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung relevante Daten überhaupt bekommen würde“, heißt es weiter. Das sieht man beim Rechnungshof anders, jeder der Abwasserverbände sei zur Führung einer solchen Liste verpflichtet.

Als Lösung empfiehlt der Rechnungshof, dass das Land NÖ Optionen für eine Änderung der Bemessung der Kanalbenützungsgebühren für betriebliche Abwässer erwägen solle. Laut Stellungnahme des Landes NÖ heißt es, dass das NÖ Kanalgesetz 1977 ständig evaluiert werden würde. Und es gäbe bereits genug Möglichkeiten einer verursachergerechten Gestaltung der Gebühren.