Zwei Thermen klagen Corona-Hilfen ein
Die Kurbad Tatzmannsdorf GmbH und die Sonnentherme Lutzmannsburg sind gegen die COFAG vor Gericht gezogen, um Corona-Hilfen einzuklagen. Beide Thermen waren bei einzelnen Auszahlungen leer ausgegangen, weil sie zur Landesholding Burgenland gehören und Unternehmen in öffentlicher Hand bei gewissen Hilfen ausgenommen waren, bestätigte ein Sprecher der Landesholding einen Bericht der „Presse“. Am Donnerstag haben die Verhandlungen am Handelsgericht Wien begonnen.
"Stehen im Wettbewerb"
Die Thermen haben um die Förderung angesucht und gehen nun gegen die Ablehnung vor. Sie fühlen sich benachteiligt, weil sie als landeseigene Betriebe den Schaden durch pandemiebedingte Einnahmenausfälle nicht ersetzt bekommen. Ungeachtet ihres Eigentümers würden sie jedoch wie alle anderen Tourismusbetriebe im Wettbewerb stehen, argumentieren sie.
Die Sonnentherme Lutzmannsburg hat laut Transparenzportal zwar 800.000 Euro bekommen, diese Auszahlung sei aber unter einem anderen Titel erfolgt und die Klage auch seitens der Sonnentherme eingebracht worden, hieß es von der Landesholding.
Verfassungsgerichtshof prüft
Wie die burgenländischen Thermen hätten unter anderem auch Wiener Verkehrsbetriebe geklagt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits angekündigt, die Gewährung von Corona-Finanzhilfen durch die COFAG zu prüfen.
Die COFAG stellte am Donnerstag klar, dass beide Thermen Geld erhalten haben. Den Verlustersatz hätten sie aber beantragt, obwohl sie gemäß den Richtlinien nicht antragsberechtigt gewesen seien - wohl um eine Klage zu ermöglichen, hieß es vonseiten der Covid-19-Finanzierungsagentur.
Die Kurbad Tatzmannsdorf GmbH habe rund 776.000 Euro als Lockdown-Umsatzersatz erhalten. Den Fixkostenzuschuss I habe sie widerrechtlich beantragt, weshalb dieser zurückgefordert werde. Die Sonnentherme erhielt die 800.000 Euro laut COFAG ebenfalls als Lockdown-Umsatzersatz.