Chronik/Burgenland

Versuch einer salomonischen Lösung im Teddybär-Prozess

Ein für alle Seiten gleichermaßen zufriedenstellendes Urteil kann es in dem „hoch strittigen“ Pflegschaftsverfahren um einen achtjährigen Buben wohl ohnehin nicht geben. Die Entscheidung, die am Montag in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Eisenstadt getroffen wurde, ist vor diesem Hintergrund vielleicht der Versuch einer salomonischen Lösung.

Rückblick: Rund zwei Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr 2015 trennte sich ein Paar aus dem Burgenland. 2020 begann ein auf Biegen und Brechen geführter Sorgerechtsstreit. 

Der Vater, ein Polizist, beantragte wegen angeblicher „psychischer Auffälligkeiten“ der Mutter das alleinige Sorgerecht, blitzte mit diesem Wunsch aber ab. Daraufhin soll zunächst seine neue Lebensgefährtin auf die Idee verfallen sein, ein Tonbandgerät im Teddybären des Volksschülers zu verstecken, um zu dokumentieren, was während des Aufenthalts des Buben bei der Mutter passierte. 

Zu hören waren auf dem Gerät auch Beschimpfungen und verbale Drohungen der Mutter gegen das Kind.

Das Verfahren gegen die Mutter wegen „Quälens und Vernachlässigens unmündiger und wehrloser Personen“ endete mit einer Diversion. Der Bub ist weiter in der Obhut der Mutter, das Gericht hat ihr aber Auflagen erteilt. Der Vater und dessen Lebensgefährtin fassten im Sommer 2023 am Bezirksgericht Eisenstadt wegen der illegalen Tonbandaufnahmen hingegen Geldstrafen aus – in Summe deutlich über 2.000 Euro.

Diversion im 2. Anlauf

Dagegen hat Martina Hackl, Anwältin des Vaters, berufen. Weil sie am Montag – in Abwesenheit ihres Mandanten – vor einem Dreiersenat am Landesgericht Eisenstadt versprach, der Vater wolle Verantwortung für sein Tun übernehmen, spielte das Landesgericht den Ball nach kurzer Beratung ans Bezirksgericht zurück. 

Der ersten Instanz wurde aufgetragen, Vater und Lebensgefährtin statt des Schuldspruchs eine Diversion anzubieten.

Hackl war danach zwar nicht restlos, aber überwiegend zufrieden. Kristina Unger, Anwältin der Kindesmutter, hingegen gar nicht: Die Entscheidung des Landesgerichts sei ungewöhnlich, befand sie. Zumal der Vater erst sehr spät bereit sei, Verantwortung zu übernehmen. 

Außerdem habe er dies nur über seine Anwältin mitteilen lassen, statt persönlich vor Gericht zu erscheinen.