Streit um Esterhazy-Kunstobjekte: Aufgehobenes Urteil bestätigt
Der Prozess um Esterhazy-Kunstobjekte in Ungarn, bei dem das Eigentümerrecht an rund 260 Gegenständen geklärt werden soll, droht zur Farce zu werden: Das Oberlandesgericht Budapest, dessen erstes Urteil vom Obersten Gerichtshof als lückenhaft, unbegründet und unlogisch aufgehoben worden war, hat am Donnerstag zum zweiten Mal gegen die Esterhazy-Privatstiftung entschieden.
Die Objekte sind dem Urteil folgend nicht deren Eigentum. Die Stiftung will erneut in Revision gehen.
Esterhazy-Chef Stefan Ottrubay reagierte enttäuscht. Das neue Urteil sei quasi das alte, denn der „bereits wegen Unlogik und Folgeunrichtigkeit abgelehnte Beschluss“ sei im Wesentlichen wiederholt worden.
Das Verfahren zwischen der Privatstiftung und Ungarn um das Eigentum an den Kunstobjekten aus der Esterhazy-Schatzkammer auf Burg Forchtenstein läuft seit 2017. Die Gegenstände waren während der kommunistischen Räterepublik 1919 nach Budapest gebracht worden. Esterhazy will die Werke in Ungarn belassen, pocht aber aufs Eigentumsrecht.