Chronik/Burgenland

Drei neue Schließtage in Burgenlands Kindergärten

Im Zuge des neuen Kinderbetreuungsgesetzes im Burgenland, das den Ganzjahreskindergarten brachte, sind auch drei neue gesetzliche Schließtage eingeführt worden.

Am Karfreitag, am 2. November und am 11. November (Martini) bleiben die Einrichtungen künftig geschlossen. Grund hierfür ist eine dienstrechtliche Anpassung, hieß es aus dem Bildungsressort von Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) zur APA.

Vor der Änderung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes wurde für den 2. November sowie für den Karfreitag in den Kindergärten und Krippen der Betreuungsbedarf bei den Eltern erhoben und die Einrichtung blieb gegebenenfalls geöffnet. Der Landesfeiertag Martini galt grundsätzlich als normaler Arbeitstag, hierfür musste kein Bedarf erhoben werden.

Bisher keine Einheitliche Regelung

Aufgrund der unterschiedlichen dienstrechtlichen Stellung der Bediensteten sei keine einheitliche Feiertagsregelung für die Bediensteten in den Einrichtungen gegeben gewesen. Im Rahmen der mit 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Novelle habe man sich dazu entschlossen, die drei genannten Tage analog zum Schulzeitgesetz, in dem diese Tage als schulfrei gelten, als gesetzliche Schließtage festzulegen. Hiermit wurde den unterschiedlichen dienstrechtlichen Stellungen Rechnung getragen, hieß es weiters.

Im Landtag beschlossen wurden die Neuerungen für die ganzjährig kostenlose Betreuung im September. Mit dem Ganzjahreskindergarten fällt die Bedarfserhebung für die Ferien weg - die Eltern müssen ihre Urlaubszeiten nicht mehr bekanntgeben und ihre Kinder zur Betreuung in den Ferien auch nicht mehr extra anmelden. 

Auch können die Einrichtungen nun selbst über kurzfristige Überschreitungen der maximalen Gruppengröße entscheiden und brauchen hierfür keine Bewilligung der Landesregierung mehr. Mit Ausnahme des verpflichtenden letzten Jahres bleibt der Kindergartenbesuch freiwillig.