Prozess: Wurde bei Einlagensicherung getrickst?
Viele Sparer haben durch die Pleite der Commerzialbank (CB) im Juli 2020 ihr Geld verloren. Die Einlagensicherung Austria (ESA) hat jeweils maximal 100.000 Euro an geschädigte Bankkunden ausgezahlt.
Betroffen ist auch eine Unternehmerfamilie aus Niederösterreich. Mehrere Hundertausend Euro sollen Vater, Mutter und Sohn bei der Commerzialbank Forchtenstein angelegt haben. Ihnen wird nun vorgeworfen, sie hätten die Einlagensicherung austricksen wollen. Sie sollen Sparbücher weitergegeben haben, um mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro pro Person zurückzubekommen.
Wegen des Verdachts des schweren Betrugs mussten sich die Familie und fünf weitere Angeklagte am Montag vor einem Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
"Immer gearbeitet und gespart"
41 Sparbücher soll die Familie bei der Commerzialbank gehabt haben. Der 60-Jährige soll 18, seine 56-jährige Frau 15 und der 28-jährige Sohn acht Sparbücher bei der Bank gehabt haben. Alle drei bekamen durch die ESA jeweils knapp 100.000 Euro ausbezahlt.
Die übrigen Sparbücher sollen sie fünf Verwandten bzw. Bekannten gegeben haben, die von der ESA dann ebenfalls Geld bekommen hätten. Der ESA sei dadurch ein Schaden von knapp 350.000 Euro entstanden.
„Wir haben ständig nur gearbeitet, sind nie in Urlaub gefahren. Wir haben immer gespart und dann kommen wir in die Hand von solchen 'Pülchern’. Da verliert man den Glauben an den Rechtsstaat“, sagte die 56-Jährige, den Tränen nahe, über die Bankenpleite. Damit das Ersparte nicht komplett weg sei, habe ihre Familie die Inhaber-Sparbücher verschenkt. Zurückgefordert hätten sie das Geld nicht.
Dass die Weitergabe unrechtmäßig erfolgt sei, habe sie nie angenommen. Schon beim Anlegen der Sparbücher habe ihr ein Angestellter der Bank erklärt, dass sie diese an andere Personen weitergeben könne.
Übergabe vor Insolvenz
Laut dem Anwalt der Familie haben seine Mandanten die Sparbücher schon vor der Insolvenz verschenkt. „Es handelt sich um rechtschaffen verdientes Geld“, betont der Verteidiger. Seiner Rechtsansicht nach hätten die Sparbücher vor der Insolvenz, die etwa zwei Wochen nach der Schließung der Bank erfolgt war, weitergegeben werden dürfen.
Anonyme Anzeige
Durch eine anonyme Anzeige bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) war der Fall ins Rollen gekommen, die ESA wurde informiert.
Der Geschäftsführer der ESA war am Montag als Zeuge geladen. Man dürfe die Sparbücher nach Schließung der Bank nicht weitergeben, erklärte er. Darauf sei hingewiesen worden und das stünde auch im Antragsformular für die Einlagensicherung.
"Sind Tränen geflossen"
„Wir haben genug Telefonate geführt, wo die Tränen geflossen sind. Wir wissen, dass viele Kunden Geld verloren haben“, sagt der ESA-Geschäftsführer.
Ähnliche Fälle hätte es rund um die Einlagensicherung nach der Pleite der CB kaum und „weniger als eine Handvoll“ gegeben.
Prozess vertagt
Das Gericht hat nun eine Kontendurchsicht der Familie angeordnet. Auch ein Zeuge, der sich am Montag aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen musste, soll erneut geladen werden. Der Prozess wurde auf 26. April vertagt.