Prozess um Einlagensicherung endet mit Schuldsprüchen
Wegen des Vorwurfs des schweren Betruges wurden die drei Hauptangeklagten, ein 60-jährige Unternehmer, seine 56-jährige Ehefrau und der 28-jährige Sohn, am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu 21 Monaten bedingter Haft verurteilt. Vier Verwandte und Freunde, die die Sparbücher eingelöst haben sollen, wurden zu jeweils acht Monaten bedingt verurteilt.
Zudem müssen die Angeklagten Geld an die Einlagensicherung zurückbezahlen.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Etliche Sparer hatten durch die Pleite der Commerzialbank Mattersburg im Juli 2020 viel Geld verloren. So auch die Unternehmerfamilie aus Niederösterreich. Sie hatte ihr Erspartes bei der Bank in 41 Sparbüchern angelegt. Es sei hart verdientes Geld gewesen. „Wir haben immer nur gearbeitet und sind nie auf Urlaub gefahren“, schilderte die 56-Jährige vor dem Schöffensenat. Damit das Geld nicht verloren sei, habe man Sparbücher an Verwandte und Bekannte verschenkt. Das Geld hätten sie nicht zurückgefordert. Sie habe auch nie danach gefragt, was die Beschenkten mit dem Geld gemacht hätten, rechtfertigte sich die 56-Jährige.
Der Familie wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sie habe Sparbücher an die Einlagensicherung weitergegeben, um mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro pro Person zu bekommen. Der Einlagensicherung sei dadurch ein Schaden von etwa 347.000 Euro entstanden.
Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
Die Verteidiger der Beschuldigten kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Die Rechtsvertreter der Beschuldigten argumentierten vor Gericht, dass eine Schenkung der Sparbücher rechtlich möglich gewesen sie. Die Beschenkten, die im Besitz der Sparbücher gewesen seien, seien zum Zeitpunkt der Auszahlung verfügungsberechtigt gewesen.
Die Aussage einer der Beschuldigten, sie habe das Geld vom Sparbuch, das ihr die Familie gegeben hatte, in Bar abgehoben und es dieser weitergegeben, dürfe nicht berücksichtigten werden, hatten die Verteidiger gefordert: Die Angeklagte sei vom Ermittler nicht über ihre Rechte aufgeklärt worden.
"Keine Schenkung"
Richterin Doris Halper-Praunias begründete die Schuldsprüche damit, dass „keine Schenkung“ vorliege und die Sparbücher nur „zum Schein“ weitergegeben worden seien. Es sei vereinbart gewesen, dass „das Geld zurückfließt“, erläuterte die Vorsitzende des Schöffensenats. In einem Fall sei auch der Rückfluss von Geld auf ein Konto der Familie nachgewiesen worden. Auch die anderen hätten in zeitlicher Nähe Geld in Bar behoben.
Zudem gehe das Gericht davon aus, dass die Angaben der Zeugin verwertet werden dürfen, erklärte die Richterin.
„Es ist dem Gericht bewusst, dass das jetzt kein schweres Verbrechen oder schweres Vergehen in dem Sinne ist“, so die Richterin. Bis zu einem „gewissen Grad“ könne man verstehen, dass die Familie ihr schwer verdientes Geld, das durch die Pleite der Bank verloren gegangen ist, zurückholen wollte. Aus Sicht des Gerichtes sei das aber auf einem „nicht rechtmäßigen Weg“ erfolgt.
"Moderate Strafhöhe"
Die Strafhöhe sei „moderat“ bemessen, erklärte die Richterin. Bei diesem Delikt liege der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Mildernd zu werten seien der bisher ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie der Umstand, dass keine Erschwerungsgründe vorlägen.