ÖVP Burgenland fordert "Notbremse" bei Baulandabgabe
Die ÖVP Burgenland hat am Donnerstag erneut für eine Abschaffung der Baulandmobilisierungsabgabe plädiert.
Das Raumplanungsgesetz, in dem die Abgabe geregelt ist, werde im Herbst bereits zum zehnten Mal in dieser Legislaturperiode geändert. "Wieder einmal hat man Fehler gemacht", meinte Klubobmann Markus Ulram. Er forderte deshalb: "Die Notbremse muss gezogen werden." Für Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) ist seine Info-Kampagne zum Thema unterdessen "erfolgreich angelaufen".
Ulram betonte bei einer Pressekonferenz, das Raumplanungsgesetz werde quasi zweimal im Jahr geändert: "Das hat weder mit Planungssicherheit etwas zu tun, noch ist es beruhigend für die Unternehmer und Grundstückseigentümer." Bisher sei die 2021 beschlossene Abgabe noch kein einziges Mal eingehoben worden, so der Klubobmann, der von einer "Pannenserie" sprach.
ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas ergänzte, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) habe sich im ORF-Sommergespräch vergangene Woche gewissermaßen selbst gegen die Abgabe ausgesprochen. Auf die Frage nach einer Vermögensteuer antwortete er da: "Wenn ich heute als arbeitender Mensch mir ein Grundstück kaufe mit meinem Lohn, meinem Gehalt, wo ich Lohnsteuer zahle, und dann am Ende des Tages das noch einmal versteuert bekomme, dann würde ich das nicht einsehen."
Dringlichkeitsantrag angekündigt
Mit einem Dringlichkeitsantrag in der Landtagssitzung in der kommenden Woche werde man Doskozil deshalb dazu einladen, die Abgabe abzuschaffen, hielt Fazekas fest.
Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) betonte, im Rahmen der angelaufenen Info-Kampagne des Landes hätten bereits rund 270 Personen eine Ausnahme geltend gemacht und diese bewilligt bekommen - nicht zahlen müssen etwa jene, die zwar unbebautes Bauland besitzen, aber dieses für Kinder und Enkelkinder aufheben oder bereits eine Baulandmobilisierungsvereinbarung abgeschlossen haben. Letzteres hätten bisher schon 200 Betroffene gemacht. Ziel sei es, jungen Familien so leistbares Bauland zur Verfügung stellen zu können.