Keine Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Forchtenstein
Von Thomas Orovits
Die Landeswahlbehörde hat am Montag den Einspruch zum Ergebnis der engeren Wahl des Bürgermeisters am 23. Oktober 2022 in der Gemeinde Forchtenstein abgewiesen.
"Dem Einspruchsbegehren konnte aufgrund des von der Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens nicht stattgegeben werden, hieß es.
Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides der Landeswahlbehörde beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Anfechtungsberechtigt ist nicht nur die ÖVP, die nun mit ihrer Anfechtung abgeblitzt ist, sondern alle Parteien, die bei der Kommunalwahl im Herbst Wahlvorschläge eingebracht hatten.
ÖVP wollte neu auszählen
ÖVP-Vizebürgermeister Josef Neusteurer hatte gegen SPÖ-Newcomer Alexander Knaak um fünf Stimmen das Nachsehen und sah Ungereimtheiten. Er verlangte die Neuauszählung der Stimmen eines Sprengels.
Aber auch die Frage, wie mit dem Wahlakt umgegangen wurde, sorgte für Aufregung. Denn dieser sei auf dem Weg in die BH Mattersburg „länger als eine Stunde in der Obhut der Frau Bürgermeister“ gewesen, so Neusteurer. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagte Friederike Reismüller, die nicht mehr zur Wahl angetreten war.
Die ÖVP solle dieses "deutliche Ergebnis der Wahlbehörde und vor allem den Willen der Forchtensteiner Bevölkerung akzeptieren und konstruktiv im Sinne einer positiven Entwicklung für Forchtenstein mitarbeiten“, sagte SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst.
Der Forchtensteiner ÖVP-Vize Neusteurer, der den Stein ins Rollen gebracht hatte, zeigte sich überrascht. Man werde die Entscheidung der Landeswahlbehörde rechtlich prüfen und "über weitere Schritte beraten".