OLG Wien bestätigte Fußgängerzone an Grenze zu Ungarn in Schattendorf
Die Einschränkungen beim burgenländisch-ungarischen Grenzübergang Schattendorf (Bezirk Mattersburg), der seit Dezember als Fußgängerzone nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahrbar ist, ist nach einem Urteil des Landesgerichts Eisenstadt auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt worden.
Die Berufung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Ungarn wurde vom OLG abgewiesen, bestätigte der Schattendorfer Bürgermeister Thomas Hoffmann (SPÖ) am Donnerstag Medienberichte.
Ende November 2023 fand am Landesgericht Eisenstadt ein Zivilprozess statt, da die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal die Gemeinde auf 27 Cent geklagt hatte, weil Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Termin wegen einer Sperre des Grenzübergangs durch Poller einen Umweg fahren mussten.
Das Landesgericht bestätigte dann die Ansicht der Gemeinde Schattendorf, wogegen die Anwaltskanzlei allerdings berief.
Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass der Schengener Grenzkodex in seiner Gesamtheit auf die gegenständliche Angelegenheit nicht anwendbar sei, da dieser nach dessen Artikel 1 ausschließlich die Grenzkontrollen an den Außen- und Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union regle.
Bei den von der Gemeinde gesetzten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Agendorferstraße handle es sich jedoch um keine Grenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex, hieß es.
Ziel der Fußgängerzone ist die Verkehrssicherheit in der Gemeinde. Die Poller sind allerdings aufgrund wiederholter Beschädigung derzeit nicht in Betrieb. Bürgermeister Hoffmann wartet auf eine Genehmigung für eine Videoüberwachung in diesem Bereich.