Eine Untergrenze fürs Niveau des Wahlkampfs
Von Thomas Orovits
Für einen – wenig bekömmlichen – Vorgeschmack auf den Landtagswahlkampf sorgten am Donnerstag Blau und Schwarz.
Den Artikel eines Boulevardmediums mit dem Titel „Von Blaulicht zu Rotlicht: Doskozil kauft Puff im Burgenland“ begierig aufgreifend, überboten sich die beiden Oppositionsparteien, die nach der Landtagswahl im Jänner allzu gerne mitregieren möchten, im absichtlichen Missverstehen des ganz und gar unschlüpfrigen Substrats des Artikels.
Das da ist: Das Land hat im Bereich von B 50 und B 55 bei Lockenhaus im Sommer des Vorjahres um 200.000 Euro ein Grundstück gekauft, auf dem sich ein abrissreifes Gebäude befindet – ein ehemaliges Bordell.
„Das Land ist schon lange Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, die als Pkw-Abstellflächen und als Lagerplatz für die Straßenverwaltung genutzt werden“, sagte Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ).
Das nun ins Gerede gekommene Grundstück sei auf Grundlage eines Gutachtens erworben worden, um dort „eine dringend benötigte Park & Ride-Anlage mit Radweganbindung und Infrastruktur für Elektromobilität errichten zu können“. Zudem werde auch ein Umstiegspunkt für Buslinien geschaffen. Baubeginn für die Anlage soll 2025 sein.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde im Landtag eine Wahlkampfkostenobergrenze von 300.000 Euro beschlossen.
Vielleicht sollte man in der ersten Sitzung im Herbst eine Untergrenze fürs Wahlkampfniveau beschließen.