Pflege: Burgenland knüpft Landesgelder an volle Gemeinnützigkeit
Das Burgenland novelliert das 2019 beschlossene Sozialeinrichtungsgesetz nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und knüpft damit ab 2029 den Bezug von Landesgelder an volle Gemeinnützigkeit.
"Mit Pflege und Betreuung soll, sofern Landesmittel dafür bezogen werden, kein Gewinn gemacht werden", betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Freitag in einer Aussendung.
Im Burgenland dürfen neue Pflegeheime, die Landesmittel in Anspruch nehmen, nur noch gemeinnützig betrieben werden, das wurde 2019 im Sozialeinrichtungsgesetz beschlossen. Die Novelle soll nun Profite in der Pflege gänzlich ausschließen, sie sieht auch für profitorientierte Betreiber von Einrichtungen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes 2019 bestanden, Gemeinnützigkeit oder den nachweislichen Verzicht auf Landesmittel vor.
Wirksam werden soll dies ab November 2029.
Die Gemeinnützigkeit ist einer der Kernpunkte des Sozialeinrichtungsgesetzes. Damit wären Betreiber von Pflegeheimen, sofern sie Landesmittel in Anspruch nehmen, verpflichtet, ihre Häuser gemeinnützig zu führen. Dagegen hatte aber SeneCura wegen Eingriffs in die Erwerbsfreiheit Beschwerde eingelegt.
Der Verfassungsgerichtshof habe dem Land 2023 zwar Recht gegeben, allerdings bei den Übergangsfristen betreffend bereits bestehende Betriebsbewilligungen sowie bei der Einschränkung der Tagsatzvereinbarungen widersprochen.
Aus diesem Grund erfolge nun die Novelle. Die Änderung besteht in einer Ausdehnung der Übergangsfristen von vier auf zehn Jahre, sodass ab November 2029 auch für profitorientierte Betreiber die Garantie von Gemeinnützigkeit oder der nachweisliche Verzicht auf Landesmittel gilt.
Bis Ende 2026 soll erhoben werden, wie viele Träger sich für die Gemeinnützigkeit entscheiden und wie viele Pflegeplätze vom Land geschaffen werden müssen. 35 der 45 Alten- und Pflegeheime im Burgenland werden laut Landesangaben gemeinnützig geführt.