Burgenland: Jagdgesetz mit Gatterjagd-Verbot beschlossen
Der burgenländische Landtag hat am Donnerstag das neue Jagdgesetz mit einem Verbot für die Gatterjagd ab 2023 beschlossen. Nachdem das Aus der Gatterjagd von der SPÖ bereits bekannt gegeben wurde, hatten die Initiatoren der ursprünglich geplanten Volksabstimmung diese zurückgezogen. ÖVP, FPÖ und Grüne bekräftigten ihre Kritik am Gesetz und stimmten nicht mit.
SPÖ-Landtagsabgeordneter Gerhard Bachmann verteidigte die Vorgangsweise und meinte, man müsse auch den Mut haben, eine Korrektur durchzuführen, „wenn das Volk das wünscht“. Das Ziel der Volksabstimmung, nämlich ein Verbot der Gatterjagd, sei erreicht worden, daher sei diese nun obsolet. Die Gemeinden würden sich durch die Absage viel Geld ersparen, denn es wäre ein „Wahnsinnsaufwand“, eine solche abzuwickeln.
ÖVP stellt sich hinter den Jagdverband
ÖVP-Mandatarin Carina Laschober-Luif hingegen kritisierte, dass dem Jagdverband mit dem Gesetz die Selbstverwaltungsfähigkeit genommen wird und den Bezirksverwaltungsbehörden immer mehr Aufgaben aufgebürdet werden. „Mir ist unverständlich, warum eine unabhängige, gut funktionierende Interessensvertretung ausgeschaltet werden soll“, erklärte Laschober-Luif. Weiters monierte sie die Erhöhung der Jagdabgabe.
Das Aus für die Gatterjagd sei ein „riesiger Erfolg“, so Wolfgang Spitzmüller von den Grünen. Es sei aber bedauerlich, dass es nun doch nicht zu einer Volksabstimmung kommt. Die SPÖ habe es geschafft, diese „mit einem Schachzug“ abzuwenden. Insgesamt sprach Spitzmüller von einem demokratiepolitisch bedenklichen Vorgang. Noch bis 2023 sei Jagd im Gatter möglich, gab er außerdem zu bedenken.
Auch für die FPÖ ist es „bedauerlich und ärgerlich“, dass die Volksabstimmung abgesagt wurde: „Das Engagement tausender Menschen wird mit Füßen getreten“, meinte Alexander Petschnig. Dieses Instrument der direkten Demokratie werde „ad absurdum“ geführt. Petschnig warnte davor, dass die Gatterjagd in ein paar Jahren durch die Hintertür wieder eingeführt werden könnte.