Beschwerde aus dem Burgenland: Neue Nitrat-Verordnung am Weg
Von Michael Pekovics
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Prüfungsverfahren zur Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) eingeleitet. Hintergrund sind mehrere Beschwerden des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland (WLV), der mit einem erhöhten Nitratgehalt im Grundwasser kämpft.
Der VfGH wird nun von Amts wegen tätig und vermutet, dass die Verordnung gegen das Wasserrechtsgesetz verstößt.
Der Wasserleitungsverband fordert seit 2015 gemeinsam mit der niederösterreichischen Gemeinde Zillingdorf und einem Biolandwirt einen verbesserten, rechtlich durchsetzbaren und nachhaltigen Schutz des Grundwassers vor Stickstoffdünger-Einträgen aus der Landwirtschaft. Er will sein Recht auf Umsetzung der unionsrechtlichen Nitratrichtlinie, mit der der Nitratgehalt im Grundwasser verringert werden muss, durchsetzen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte diesbezüglich schon 2019 die nationalen Behörden in die Pflicht genommen und festgehalten, dass der Wasserleitungsverband den Schutz des Grundwassers vor hohen Nitrateinträgen einfordern kann. Eine Änderung oder Neuerlassung der Verordnung sei aber nicht erfolgt, so der VfGH. Deshalb hätten sich die Beschwerdeführer an das Verwaltungsgericht Wien gewandt, dieses habe die Beschwerde aber zurückgewiesen. Eine Anfechtung landete schließlich beim VfGH, der das Verfahren nun unterbrach und stattdessen gleich eine Verordnungsprüfung einleitete.
Maßnahmen bei Überschreiten des Schwellenwerts
Vorläufig sei der Gerichtshof der Auffassung, dass das Wasserrechtsgesetz den Landwirtschaftsminister dazu verpflichte, Maßnahmen gegen eine Überschreitung des in der Nitrat-Richtlinie festgelegten Schwellenwerts von 50 mg/l im Trinkwasser zu erlassen. Seit dem EuGH-Urteil 2019 seien die jeweils zuständigen Minister aber säumig. In einem ersten Schritt will der VfGH nun eine Stellungnahme von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) und seinem Ministerium einholen.
Gegenüber dem KURIER heißt es aus dem Ministerium, dass das Erkenntnis des VfGH derzeit analysiert werde. Außerdem sei die Überarbeitung der bestehenden Regelungen abgeschlossen, die Verordnung werde demnächst auch kundgemacht.