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Kindergärten: Träger fordern von Regierung Regeln ein

Der Kindergarten steht derzeit nicht gerade im Zentrum der Aufmerksamkeit. Dabei geht ohne ihn gar nichts, wie ein Blick in die Statistik zeigt: In den privaten Einrichtungen sind derzeit bis zu 45 Prozent der Kinder anwesend.

Wenn am 18. Mai die Schulen öffnen, dann werden es wohl noch mehr werden. Dabei zeigt sich schon jetzt: Dort, wo jedes dritte Kind anwesend ist, ist es bereits jetzt schwierig, die Hygiene- und Verhaltensempfehlungen im vollen Ausmaß umzusetzen.

Klare Regelungen fehlen

Der Zusammenschluss der privaten Trägerorganisiationen (siehe Infobox) fordert deshalb klare Regelungen ein – unabhängig davon, wer für den einzelnen Standort zuständig ist.

Aus Sicht der Träger ist die Sache klar: Der Bund muss, so wie in vielen anderen von der Coronakrise betroffenen Bereichen, die Rahmenbedingungen vorgeben: Das betrifft Hygienemaßnahmen genauso wie den zusätzlichen Personalbedarf und das Vorgehen in Verdachtsfällen.

Auch muss geklärt werden, wer die Mehrkosten für diesen Aufwand übernimmt.

 Auftrag Bildung. Trägerinitiative Kinderbetreuung

Private Träger gestalten in ihrer Funktion als Betreuungs- und Bildungsinstitutionen die Landschaft der Kinderbetreuung in Österreich mit. Die privaten Trägerorganisationen, die sich unter "Auftrag Bildung. Trägerinitiative Kinderbetreuung" zusammengeschlossen haben, übernehmen tagtäglich für rund 83.000 Kinder Verantwortung.

Zur Initiative gehören die bundesweit bzw. länderübergreifend tätigen Organisationen BÖE (Bundesverband österreichischer Elternverwalteter Kindergruppen), Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Kinderfreunde, St. Nikolausstiftung und Volkshilfe.

Ihr praktisches Know-how und fachliche Inputs möchte die Plattform gezielt auf Bundesebene einbringen, wenn etwa an der nachhaltigen Verbesserung der pädagogischen Qualität, stabilen Rahmenbedingungen sowie einer Neugestaltung des Fördersystems gearbeitet wird.

 

Am 27. April wandten sich die Träger deshalb mit folgendem Schreiben an die Ministerien für Bildung, für Gesundheit und für Arbeit. Beantwortet wurde dieses bisher nur von einem Ministerium mit dem Verweis auf das "Hygienehandbuch für Elementarpädagogik und Schulen" sowie mit einem Verweis auf die weitere Zuständigkeit der Länder.

Der Brief im Wortlaut

"Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen privater bzw. gemeinnütziger Träger versorgen rund 44,4 Prozent aller Kinder in Österreich. Die aktuelle Corona-Krise und die damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus stellen Eltern, Kinder wie auch Träger vor große Herausforderungen.

Mit dem aktuellen Erlass wie auch den Hygieneempfehlungen (Stand 24.04.2020) wurden neben Antworten auch Fragen aufgeworfen. Wir bitten um rasche Klärung, um entsprechende Planungen und Abstimmungen im Sinne aller umsetzen zu können.

Hygienemaßnahmen – Gruppengröße/Auslastung

Natürlich ist es in unserem Sinne, Hygienemaßnahmen bestmöglich umzusetzen. In den vergangenen Wochen konnte auch schon beobachtet und erprobt werden, wie der Schutz der Jüngsten und auch der MitarbeiterInnen gelingen kann.

Sämtliche Einrichtungen sind in der aktuellen Krise dazu angehalten, das Betreuungsangebot für Kinder und ihre Eltern (unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit) aufrechtzuerhalten; Ziel der Bundesregierung sei es, "trotz Öffnung die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Kindergarten sowie die Anzahl der Sozialkontakte allgemein gering zu halten".

Vor diesem Hintergrund wollen wir darauf hinweisen, dass sich selbst die besten Absichten zu einem hygienischen Arbeiten bei einer Zunahme der zu betreuenden Kinder nicht verwirklichen lassen.

Wir können davon ausgehen, dass die Hygiene-Maßnahmen bis zu einer Auslastung von rund 30% umsetzbar sind. Bei steigenden Auslastungszahlen ist ohne zusätzlichen Personaleinsatz die Einhaltung der Hygienemaßnahmen per se nicht zu gewährleisten, vor allem sind kleinere Gruppen zur Minimierung der Sozialkontakte nicht mehr umsetzbar.

Wir bitten Sie, diese Bedenken ernst zu nehmen und sich dessen bewusst zu sein.

Vorgehen im Krisenfall – positiver Corona-Test

Über die Meldung eines Erkrankungsfalls bzw. Verdachtsfalls in der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. im Umfeld der Einrichtung an die zuständige Sanitätsbehörde hinaus ist die Frage offen, wie im Krisenfall einheitlich seitens der Träger vorgegangen werden soll.

Wie soll eine EinrichtungsleiterIn, eine PädagogIn, der Träger konkret bezüglich der betroffenen Personen (Erwachsene und/oder Kinder) tun? Welche konkreten Schritte / Notwendigkeiten zur Isolierung bestehen bzw. welche konkreten Informationen sind wann, an wen zu tätigen?

Wir appellieren auch in dieser Frage daran, diese ernst zu nehmen – die privaten und gemeinnützigen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen wollen hier ihren Beitrag leisten, ohne Orientierung können wir dies aber nicht umfassend tun.

Wir bitten um die Formulierung einer klaren und praxisorientierten Vorgehensweise – im Sinne einer für alle Bundesländer geltenden "Check-Liste".

Alle privaten bzw. gemeinnützigen Träger sind bereit, ihre Einrichtungen mit massiven Belastungen offen zu halten. Wir erwarten und brauchen dazu aber möglichst klare und einheitliche Rahmenbedingungen, die helfen, die Kinder, ihre Familie und unsere DienstnehmerInnen zu schützen.

 Mit der Bitte um Ihre Rückmeldung bis zum 30. April 2020."

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