Masern: Neuerlich schwere Erkrankungen bei ungeimpften Kindern
Erst vor wenigen Tagen warnten Impfexpertinnen und -experten der MedUni Wien sowie der Ärzte- und Apothekerkammer vor den Folgen gesunkener Durchimpfungsraten wie etwa bei Keuchhusten und Masern: Mit heuer bereits mehr als 500 Masernfällen ist Österreich unter den "Top Ten"-Ländern mit der höchsten Zahl an Neuerkrankungen jeweils pro 100.000 Einwohner.
Jetzt wurden neuerlich schwere Erkrankungsfälle bei nicht geimpften Kindern bekannt: In den vergangenen Wochen mussten an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde des Kepler Universitätsklinikums in Linz vier Kinder wegen einer Maserninfektion beziehungsweise den damit verbundenen schweren Komplikationen stationär betreut werden, eines davon sogar auf der Intensivstation. "Eine Impfung hätte dies verhindert und viel Leid erspart", heißt es in einer Aussendung des Klinikums.
"Die kleinen Patientinnen und Patienten waren auf Sauerstoffgaben und Atemunterstützung angewiesen, weil sich durch die Masern eine Lungenentzündung entwickelt hat", erklärt Oberärztin Ariane Biebl, Expertin für Infektionserkrankungen an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde des Kepler Universitätsklinikums. "Da die Kinder wenig tranken und hohes Fieber hatten, war auch eine intravenöse Versorgung mit Flüssigkeit notwendig."
Die Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es handelt sich um eine Lebendimpfung. Es werden zwei MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Die Impfung sollte jedenfalls vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergarten) stattfinden.
- Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr (ab dem vollendeten 9. Lebensmonat) soll die 2. Impfung nach drei Monaten verabreicht werden.
- Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die 2. Impfung frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von vier Wochen.
- Fehlende MMR-Impfungen können und sollten in jedem Lebensalter nachgeholt werden.
- Die MMR-Impfung ist in Österreich an allen öffentlichen Impfstellen für alle kostenlos erhältlich.
- Ein ausreichender Schutz kann nur nach zwei dokumentierten Lebendimpfungen gegen Masern-Mumps-Röteln oder nach durchgemachter Erkrankung, sofern durch Labortests gesichert, angenommen werden. Bei Erwachsenen wird ebenfalls ein Mindestabstand zwischen den beiden Impfungen von vier Wochen empfohlen.
All diese Komplikationen hätten laut der Expertin durch eine Impfung vermieden werden können. "Leider war keines der vier krankenhauspflichtigen Kinder geimpft. Wir appellieren daher dringend an alle Eltern, die im österreichischen Impfplan vorgesehenen Impfungen auch wirklich wahrzunehmen. Diese Empfehlungen sind darauf ausgerichtet, Kindern viel Leid zu ersparen und gleichzeitig – sofern die Durchimpfungsrate hoch genug ist – dazu beizutragen, dass gewisse schwere Krankheiten 'ausgerottet' werden."
Da die Impfung für Kinder erst ab dem vollendeten 9. Lebensmonat allgemein empfohlen ist (siehe Infobox weiter oben), können Säuglinge nur durch einen aufrechten Masern-Schutz anderer Personen konsequent geschützt werden.
Der Großteil der heuer bereits 500 Erkrankten war ungeimpft oder hat nur die erste der beiden empfohlenen Impfungen erhalten. Altersmäßig sind sowohl Kinder als auch junge Erwachsene betroffen.