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Eizell- & Embryonenspende: Segen oder Risiko?

Ihre Zahl steigt: "Einige Hundert Paare gehen jedes Jahr für eine in Österreich verbotene Eizellspende ins Ausland", sagt Univ.-Prof. Heinz Strohmer, einer der Leiter des Kinderwunschzentrums Goldenes Kreuz in Wien: "In die Slowakei oder Tschechien, aber zum Teil auch nach Spanien oder in die USA." Derzeit sei die Erfüllung des Kinderwunsches "sehr abhängig von den finanziellen Möglichkeiten" des Paares. Strohmer begrüßt, dass Justiz- und Gesundheitsministerium bis Jahresende eine Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz vorlegen wollen – der KURIER berichtete. Derzeit gebe es in diesem Bereich eine ausgeprägte Zwei-Klassen-Medizin. Zurückhaltend hingegen die Generalsekretärin der Aktion Leben, Martina Kronthaler: "Es muss viel mehr auch über die Risiken der künstlichen Befruchtung aufgeklärt werden." Hier eine Übersicht zu wichtigen Konfliktpunkten.

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Samenspende

Frauen in homosexuellen Lebensgemeinschaften muss die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende ermöglicht werden, entschied der Verfassungsgerichtshof im Jänner. Derzeit ist auch für heterosexuelle Paare die Samenspende eines Dritten nur erlaubt, wenn der Samen direkt ("in vivo") in die Gebärmutter der Frau eingebracht wird (Insemination). Die Mehrheit der Bioethikkommission ist dafür, dass auch eine Befruchtung im Reagenzglas ("in vitro") mit dem Samen einer dritten Person erlaubt wird. "Hier ist die Erfolgsrate wesentlich höher", so Strohmer. Das Kind sollte (wie schon bisher) das Recht haben, ab 14 den Namen des Spenders zu erfahren. "Untersuchungen zeigen allerdings, dass viele Eltern ihren Kindern nicht die Wahrheit sagen", so Kronthaler.

Eizellspende

Die Mehrheit der Bioethikkommission ist für ihre Zulassung – allerdings nur mit einer Altersgrenze ("innerhalb der biologisch-reproduktiven Phase"). "Mit so einer Regelung wäre 90 Prozent der Patientinnen geholfen", sagt Strohmer: "Der Wunsch von Frauen über 50 schwanger zu werden ist sehr selten und immer auch ein wenig zu hinterfragen." Auch für die Spenderinnen sollte es eine Altersgrenze geben. Anonyme Spenden sollten nicht erlaubt sein. "Rechtliche Normen" sollen garantieren, dass es keine Anreize für einkommensschwache Frauen und Paare gibt, aus einer finanziellen Notlage heraus Eizellen zu spenden. "Aber ohne finanzielle Anreize spenden Frauen nicht", so Kronthaler.

Präimplantationsdiagnostik

Dabei werden durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte untersucht. In Deutschland ist diese Methode seit heuer dann erlaubt, wenn die genetischen Anlagen eines Paares eine Tot- oder Fehlgeburt bzw. eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Die Mehrheit der Bioethikkommission tritt ebenfalls dafür ein, dass diese Methode bei einer hohe Wahrscheinlichkeit für eine genetisch bedingte Fehl- oder Totgeburt oder eine schwere Erbkrankheit erlaubt wird. Damit könnte auch die Zahl der Spätabtreibungen vermindert werden. "Für viele Paare wäre das eine große Erleichterung", so Strohmer. Die Aktion Leben ist zwar für ein Verbot, kann sich aber eine einzige eng begrenzte Ausnahme vorstellen: "Nur um zu prüfen, ob ein Embryo lebensfähig ist."

In vielen Ländern ist es auch erlaubt, vorbeugend zu untersuchen, ob zum Beispiel die genetische Anlage für ein Downsyndrom vorhanden ist – die sonst erst in der Schwangerschaft entdeckt wird. Dies empfiehlt die Bioethikkommission nicht.

Embryonenspende

Kinderwunschpaare können ihre Behandlungen endgültig abgeschlossen haben, trotzdem können aber noch überzählige kryokonservierte (tiefgefrorene) Embryonen vorhanden sein. Derzeit gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder ein Paar verwendet alle "seine" Embryonen, oder sie müssen vernichtet werden. Eine Embryonenspende ist nicht erlaubt. Die Biotethikkommission empfiehlt, die Möglichkeiten der Legalisierung zu untersuchen.

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