Wer ab heute den Makler zahlt und wie stark die Mieten steigen
Seit heute gilt das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung. Die Maklerprovision trifft damit nun denjenigen, der einen Makler zur Wohnungsvermittlung zuerst beauftragt hat - in der Regel ist das der Eigentümer der Wohnung. Bisher mussten für die Provision großteils die Mieterinnen und Mieter aufkommen.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bewarb in einer Aussendung einmal mehr die Reform des Maklergesetzes: Damit entlaste man "hunderttausende Wohnungssuchende in Österreich" und sorge "für mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt", betonte sie. "Dank der Reform sparen sich Wohnungssuchende künftig hohe Maklerprovisionen von bis zu zwei Bruttomonatsmieten. Das ist gerade in Zeiten der Teuerung eine wichtige Entlastung."
Parallel dazu ist neuerlich eine Anhebung der Kategoriemieten um rund 5,5 Prozent in Kraft getreten. Es ist die vierte Anpassung in knapp 15 Monaten. Die letzten Mieterhöhungen in ähnlichem Ausmaß gab es im November 2022, davor bereits im Juni und April 2022. Die Kategoriemietzinse werden automatisch an die Teuerung angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung die Fünf-Prozent-Hürde erreicht.
Erhöhung um fast 24 Prozent
Im Hinblick auf die jetzt angekündigte Erhöhung hatten die Arbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Mietervereinigung bereits im Vorfeld erneut eine Mietpreisbremse gefordert.
"Vier Erhöhungen in 15 Monaten von insgesamt fast 24 Prozent - das ist für viele nicht mehr machbar", sagte Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK) Anfang Juni.