Wirtschaft

Von Härtefonds bis Kurzarbeit: So holen Sie das Geld vom Staat

Mit einem 38 Milliarden Euro schweren Schutzschirm versucht die Regierung, die Wirtschaft am Leben zu erhalten. Am Donnerstag zurrten Kanzler Sebastian Kurz und Vize Werner Kogler weitere Hilfs-Maßnahmen fest. „Was zählt, ist, was ankommt“, sagte Kurz und gab Gelder für Soforthilfen und Kreditgarantien frei. Dennoch blieben eine Reihe von Fragen offen, selbst für Experten, die in einer ersten Reaktion von einem „Förder-Sudoku“ sprachen.

Der KURIER fasst die wichtigsten Fragen rund um die Staatshilfen zusammen:

Was genau ist der Härtefallfonds?

Eine Soforthilfe für alle Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern, Künstler oder Neue Selbstständige, deren Umsatz durch die Corona-Maßnahmen weggebrochen ist. Das Geld soll bei der Bestreitung der Lebenshaltungskosten (Miete etc.) helfen.

Wie hoch ist die Förderung?

Zunächst erhält jeder Antragsteller bis zu 1.000 Euro Soforthilfe. Danach beträgt die Förderung je nach Einkommen maximal 2.000 Euro pro Monat, insgesamt maximal 6.000 Euro. Die Anträge können ab heute, Freitag, 17 Uhr bei der Wirtschaftskammer unter wko.at/haertefall-fonds eingebracht werden.

Die ersten Auszahlungen sollen kommende Woche erfolgen, verspricht die Wirtschaftskammer. Um Missbrauch zu verhindern, müssen die Firmen später einen Nachweis erbringen, dass sie wegen der Coronakrise in eine finanzielle Notlage gekommen sind. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb von 24 Stunden, ausgenommen ist das Wochenende. Rechtsanspruch gibt es keinen.

Wofür gibt es den mit 15 Milliarden Euro dotierten Nothilfefonds?

Dieser soll Unternehmen kurzfristig Liquidität verschaffen und auch Schäden ersetzen, was im Endeffekt das Eigenkapital stärkt. „Der Fonds zielt darauf ab, einen Teil der Betriebskosten abzudecken“, erläutert Bernd Winter, Wirtschaftsprüfer und Partner des Beratungsunternehmens BDO. „Demnach können sich antragsberechtigte Betriebe für einen Zeitraum von maximal drei Monaten maximal 75 Prozent ihrer Betriebskosten refundieren lassen. Sie müssen diesen Betrag auch nicht zurückzahlen.“

Aus seiner Sicht sollte dieser Fonds übrigens für alle Unternehmen offenstehen, somit auch mittelbar betroffenen. Eine Klärung bleibt aber noch abzuwarten. „Ich verstehe es aber so, dass damit nur Mieten und sonstige Kosten, nicht aber Personalkosten abgedeckt werden können.“ Die Unternehmer müssen allerdings nachweisen, dass sie zum Stichtag 16. März 2020 noch nicht in einer Unternehmenskrise waren. Winter: „Schwierig, der 16. März ist ja nicht einmal ein Monatsabschluss.“ Offen ist auch, ob nur jene auf den Nothilfefonds zugreifen können, deren Geschäfte infolge der Coronakrise völlig zum Erliegen gekommen sind – etwa Händler oder Touristiker. Oder ob auch jene Zugriff haben, die indirekt betroffen sind, etwa weil ihre Produkte nun keine Abnehmer mehr finden. „Hier gibt es noch Tonnen von offenen Fragen, die geklärt werden müssen“, sagt Winter, der Maßnahmen prinzipiell aber für gut hält.

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Sind mit den aktuellen Fonds alle abgesichert?

Dem Grunde nach war hier nicht ersichtlich, dass es wesentliche Restriktionen geben soll; allerdings wurde mehrfach betont, dass nur jene Unternehmen Mittel aus dem Fonds bekommen sollen, die keine Mitarbeiter abgebaut bzw das Kurzarbeitszeitmodell umgesetzt haben.“

Werden die Banken jetzt großzügiger mit Krediten einspringen?

Das wird seitens der Politik versprochen. Banken sollen unbürokratischer und damit schneller Überbrückungskredite zur Verfügung stellen. Die Rede ist von Kreditgarantien, die im Schnellverfahren – binnen 48 Stunden – über das aws abgewickelt werden. „Unklar ist, woher die dafür nötigen Sicherheiten für die Banken bekommen werden“, sagt Winter. Auch wenn der Staat Haftungen übernimmt, muss die Bonität geprüft werden. Das wird sich speziell in Zeiten der Rezessionsangst nicht ändern. Auch ist aus Sicht von Winter offen, ob diese Kreditgarantien für Firmen jeder Größe offen stehen.

Wie sieht die Hilfe bei der Corona-Kurzarbeit aus?

Der Staat ersetzt einen Großteil der Lohnkosten. Betriebe können die Arbeitszeit für bis zu drei Monate flexibel zwischen 10 und 90 Prozent verringern. Die Arbeitszeit kann auf bis zu null Stunden reduziert werden, wobei nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit vom Betrieb bezahlt werden muss. Das AMS ersetzt die ausgefallenen Stunden je nach Einkommenshöhe zwischen 80 und 90 Prozent.

Wer kann Corona-Kurzarbeit wie beantragen?

Die Kurzarbeit ist in Unternehmen – oder auch nur einzelnen Abteilungen – unabhängig von Betriebsgröße und Branche möglich. Auch Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. öffentliche Museen, können Kurzarbeit einführen. Betriebe müssen dazu mit dem AMS Kontakt aufnehmen und ein Kurzarbeitsformular vollständig ausfüllen. Ausfüllhilfe gibt es auch per Video auf den Seiten von ÖGB, Wirtschaftskammer Wien und auf Youtube.

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Können Betriebe ihre Belegschaft zur Kurzarbeit zwingen?

Voraussetzung für Kurzarbeit ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat. Ist keiner vorhanden, braucht es Einzelvereinbarungen mit jedem betroffenen Arbeitnehmer (Unterschriftenliste reicht).

Muss für das gesamte Personal Kurzarbeit beantragt werden?

Kurzarbeit kann für die gesamte Belegschaft inklusive Lehrlingen, aber auch nur für einzelne Abteilungen beantragt werden. Bestimmte Gruppen, etwa Führungskräfte, können ausgenommen werden.

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Muss vor der Kurzarbeit der Alturlaub aufgebraucht werden?

Zwingend vorgeschrieben ist es laut Richtlinie nicht. Allerdings können dies die Arbeitgeber verlangen. Beim Abbau von Urlaub oder Zeitguthaben steht der volle Gehalt zu, es handelt sich um keine Kurzarbeit.

Wann zahlt das AMS die Beihilfen aus?

Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS sollte in der Regel einen Monat im Nachhinein ausbezahlt werden, die Richtlinien sehen bis zu 90 Tage vor. Arbeitnehmer müssen sich dafür nicht extra beim AMS melden.