Wirtschaft

Lizenz für Lotterien abgesegnet

Die im Oktober 2011 erfolgte Vergabe der Lotteriekonzession an die Österreichischen Lotterien ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 6. Dezember entschieden, am heutigen Mittwoch wurde das Urteil veröffentlicht. Drei Gesellschaften, die sich ebenfalls - erfolglos - um die Lizenz beworben hatten, hatten den VfGH angerufen, weil sie das Vergabeverfahren sowie das Glücksspielgesetz (GSpG) selbst für problematisch hielten. Das zuständige Finanzministerium habe die Bedingungen zu sehr auf die bisherige Monopolistin, die Lotterien, zugeschnitten.

Da wäre etwa das notwendige Stamm- bzw. Grundkapital in Höhe von 109 Mio. Euro, das die Beschwerdeführer für unsachlich hielten. Mit der Vergabe, monierten sie, werde unzulässigerweise auf das Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit eingegriffen. Außerdem wurde ins Treffen geführt, dass die Verfahrensunterlage des Finanzministeriums nicht ordnungsgemäß kundgemacht wurde.

"Beschwerden nicht begründet"

"Diese Beschwerden sind jedoch nicht begründet", teilte der VfGH mit. Die mit der Vergabe solcher Konzessionen verbundenen Beschränkungen sind dem Höchstgericht zufolge adäquat und sachlich gerechtfertigt. "Die Ziele der Beschränkung von Glücksspielkonzessionen, nämlich Straftaten zu verhindern, eine übermäßige Anregung zur Teilnahme am Glücksspiel durch unreglementierte Konkurrenz zu vermeiden und zu verhindern, dass Glücksspiel ausschließlich zu gewerblichen Gewinnzwecken veranstaltet wird, liegen angesichts der nachgewiesenen Sozialschädlichkeit des Glücksspiels im öffentlichen Interesse", heißt es in dem Urteil.

Bei der strengen Mindestkapitalvorschrift verweisen die Verfassungsrichter auf die "sehr hohen Summen", die im Einzelfall ausgespielt würden und der angesichts dessen "besonders" hohen "Gefahr der Begehung von Straftaten". Daher sei die Mindestkapitalvorschrift nicht verfassungswidrig und halte außerdem Konzessionswerber vom Markt ab, "die gegebenenfalls mit Hilfe illegaler Geschäfte die finanziellen Voraussetzungen für die Veranstaltung von Glücksspiel schaffen wollen."

Auch gegen die Verfahrensunterlage hat der VfGH keine Bedenken.

Beschwert hatten sich der SMS-Spielanbieter Lottelo, der Online-Glücksspielkonzern bet-at-home sowie eine maltesische Gesellschaft namens Bandal. Sie alle waren bei der Vergabe leer ausgegangen.

EU-weite Ausschreibung

Die Lotteriekonzession wurde im Herbst 2011 an die Österreichischen Lotterien vergeben. Erstmals musste das Finanzministerium die Lizenz - wie auch die Berechtigungen zum Betrieb von Casinos - EU-weit ausschreiben, Grund war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bis dahin wurden die Glücksspiellizenzen stets freihändig an den Casinos-Austria-Konzern vergeben, zu dem auch die Lotterien gehören.

Die neue Lotterielizenz gilt seit dem 1. Oktober 2012 für insgesamt 15 Jahre. Neben dem klassischen Lotto ("6 aus 45"), Toto und Bingo enthält sie auch die Berechtigung zum Online-Zocken (Elektronische Lotterien). Konkurrenten und auch Juristen hatten sich zuvor für eine Teilung der Berechtigungen in eine terrestrische und eine Internetlizenz ausgesprochen.

Rechtskraft

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist die Vergabe der Lotteriekonzession an die Österreichischen Lotterien de facto rechtskräftig. Zumindest in Österreich können die drei leer ausgegangenen Bewerber jetzt nichts mehr tun, meinten Rechtsexperten am Mittwoch zur APA. Wenngleich sich formell noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Causa befassen muss, denn zwei von drei Beschwerdeführern haben beim VfGH beantragt, das Verfahren abzutreten, sollte er selbst keine Bedenken hegen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch nur zu entscheiden, ob die Beschwerdeführer in ihrem "sonstigen Recht" verletzt wurden, wie es in dem Urteil heißt. Gemeint sind damit einfache Verfahrensfehler. Für etwaige grobe rechtliche Schnitzer war hingegen der Verfassungsgerichtshof zuständig, der keine Bedenken hat.

Der Online-Wettkonzern bet-at-home, einer der Beschwerdeführer, möchte nun jedenfalls einen Schlussstrich unter das Kapitel Lotterielizenz ziehen. "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis", sagte ein Sprecher am Mittwoch auf APA-Anfrage. Es noch auf EU-Ebene zu versuchen, sei nicht geplant.

In Brüssel hat es schon voriges Jahr der ebenfalls leer ausgegangene SMS-Spielanbieter Lottelo probiert. Das Unternehmen, das mit seinem Spiel in Österreich nur wenige Wochen im Jahr 2010 am Markt war, hat vergangenen Herbst Beschwerden bei der EU-Kommission wegen verbotener Beihilfen eingebracht.

Das Thema Glücksspiel beschäftigt seit Jahren nicht nur die österreichischen Gerichte, sondern auch Juristen auf EU-Ebene. Grund ist das im Gefolge eines EuGH-Urteils novellierte Glücksspielgesetz (GSpG), das private Anbieter sowie auch zahlreiche Juristen für EU-rechtswidrig halten.