Verbotene Absprache: Strabag muss in Deutschland Strafe zahlen
Der heimische Baukonzern Strabag muss in Deutschland Strafe wegen verbotener Absprachen zahlen. Das Bundeskartellamt verhängte eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Millionen Euro gegen die in Köln ansässige Strabag AG.
Die Absprachen seien im Zusammenhang mit der Sanierung der Zoobrücke erfolgt, teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch mit. Daran beteiligt gewesen seien Mitarbeiter der Strabag AG und der in Pinneberg bei Hamburg ansässigen Kemna Bau Andreae. Sie hätten vereinbart, dass Kemna bei der Ausschreibung ein Schutzangebot abgebe, um die Erteilung des Zuschlags an eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag zu ermöglichen. Kemna habe dafür Ausgleichszahlungen erhalten.
Submissionsabsprache
Dabei handelt es sich laut Bundeskartellamt um eine sogenannte Submissionsabsprache. Solche illegalen Kartellabsprachen führten dazu, dass Vergabeverfahren nicht wie eigentlich vorgesehen zu Qualitäts- und Preiswettbewerb führen, erklärte der Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Schätzungen zufolge soll durch Submissionsabsprachen allein bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Deutschland ein Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr entstehen.“
Anonymer Hinweis
Das Verfahren gegen die Strabag AG sei ausgelöst worden durch einen anonymen Hinweis an das Bundeskartellamt, erklärte die Bonner Behörde weiter. Gegen Kemna sei das Verfahren im Rahmen der Kronzeugenregelung eingestellt worden, weil das Unternehmen durch Vorlage von Beweisen erst den Nachweis der Tat ermöglicht habe. Während des Verfahrens habe auch die Strabag AG mit dem Kartellamt kooperiert und schließlich der Beendigung des Verfahrens zugestimmt.
Der Bußgeldbescheid sei rechtskräftig. Im September 2021 gab es laut Kartellamt eine Razzia in dem Fall, der auf Anfang 2017 zurückgeht. Im Dezember desselben Jahres wurde die Strabag AG eine 100-prozentige Tochter des Wiener Baukonzerns Strabag SE, der seit 1997 bereits die Mehrheit an dem Traditionskonzern aus Köln hält.