Wirtschaft

Urteil zu CETA: Nationale Parlamente haben Vetorecht

27 Staaten haben mehr Verhandlungsmacht als einer alleine: Das war 2007 der Grund, warum die Mitgliedstaaten den Abschluss von Handelsverträgen auf die EU-Ebene hoben und die Verhandlungen an die EU-Kommission delegierten.

Die "neue Generation" dieser Verträge wie jener mit Singapur oder das EU-Kanada-Abkommen CETA sollen aber nicht mehr nur Zölle und Einfuhrbeschränkungen abschaffen, sie wollen den Handel durch abgestimmte Standards erleichtern. Und sogar Kritiker fordern, dass faire Abkommen Politikbereiche umfassen sollten, die über reinen Handel hinausgehen – wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Menschenrechte.

Je breiter die Palette wird, umso unklarer ist aber die Zuständigkeit. Ist das noch alleiniges Revier der Kommission und reicht es, wenn das EU-Parlament zustimmt? Oder müssen alle nationalen Parlamente befragt werden? Eskaliert ist dieser Streit rund um CETA, wo die Kommission den Mitgliedstaaten nur eher widerwillig eine Mitsprache einräumte. Mit dem Resultat, dass Belgiens Provinz Wallonien den Deal tatsächlich fast noch zu Fall gebracht hätte.

Strittige Investitionen

Könnten solche Blockaden demnächst alle neuen Handelsverträge treffen? Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag wurde deshalb mit Spannung erwartet. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass der Singapur-Vertrag (und ähnliche Abkommen) als "gemischt" zu werten sind und nicht im EU-Alleingang beschlossen werden dürfen.

Allerdings betrifft die geteilte Zuständigkeit, wo nationalen Parlamenten Mitsprache zugestanden wird, weniger Bereiche, als im Vorfeld der EuGH-Entscheidung erwartet – konkret nämlich nur den Investitionsschutz, sofern es sich nicht um direkte Firmenbeteiligungen, sondern um reine Finanzinvestitionen handelt. Und die umstrittenen Schiedsgerichte zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Das wird sich etwa auf ein mögliches Abkommen mit den Briten nach deren EU-Austritt (Brexit) auswirken. Experten erwarten nun, dass EU-Handelsverträge künftig gesplittet werden – in einen reinen EU-Handels- und gemischten Investitionenteil.

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