Wirtschaft

Text-Notruf und regionale Warnungen

Warum das österreichische Telekommunikationsgesetz überarbeitet werden sollte, liegt auf der Hand. „Das aktuelle Gesetz stammt aus dem Jahr 2003“, erklärt die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Außerdem gibt es einen europäischen Rechtsrahmen, den Europäischen elektronischen Kommunikations-Kodex, der in nationales Recht überführt werden muss. Gestern Abend ging die heimische Gesetzesnovelle in Begutachtung.

Einige Änderungen: Ein Teil der Gesetzesnovelle betrifft den Breitbandausbau. Bis 2030 sollen ja in ganz Österreich feste oder mobile Gigabitanschlüsse hergestellt werden. Daher wird eine Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich festgelegt und eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und Ko-Investitionen beim Netzausbau – etwa durch vereinfachte gemeinsame Nutzung von Sendemasten – realisiert.

Weitere Änderung: Über die Notrufnummer 112 kann künftig ein textbasierter Notruf abgesetzt werden. Das ist nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig, sondern auch für Notsituationen, in denen nicht telefoniert werden kann – etwa ein Einbruch.

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Außerdem wird künftig auch möglich sein, im Fall einer Katastrophe regional begrenzte Warn-SMS zu verschicken. Diese Maßnahme ist Teil eines europaweit standardisierten Bevölkerungswarnsystems, das bis Mitte 2021 in der EU umgesetzt werden soll.

An und für sich hätte die entsprechende EU-Richtlinie bis 21. Dezember in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wegen der Corona-Pandemie und der Komplexität des Themas hat es jetzt aber länger gedauert, heißt es.

Damit ist Österreich nicht allein: Auch Deutschland hat sein TKG erst vor wenigen Tagen in Begutachtung geschickt. Die Begutachtung in Österreich läuft bis 10. Februar, der Beschluss soll bis zum Frühsommer erfolgen.