Wirtschaft

Teurer Klau geistigen Eigentums

Vorsicht ist beim Umgang mit geistigem Eigentum angebracht. Verletzungen des Urheberrechts passieren schnell und können teuer werden.

So erging es einem Lehrer, der auf seine Homepage ein Zitat von Erich Kästner stellte. Prompt meldeten sich die Erben des Autors über ihren Rechtsanwalt, weil das Urheberrecht durch nicht korrekte Zitierung verletzt wurde und forderten eine Unterlassungserklärung. "Darin musste der Lehrer erklären, dieses Zitat nie wieder missbräuchlich zu verwenden", erzählt Paul Rusching, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Vorarlberg. "Der Rechtsanwalt macht das auch nicht kostenlos, das kann schon in mehrere Tausend Euro gehen."

Foto

Ähnlich erging es einem Schüler, der Nike Basketballschuhe geschenkt bekam und diese, als sie ihm nicht gut passten, bei eBay verkaufte. "Sein Fehler war, dass er ein Originalbild von der Nike Homepage heruntergeladen und auf eBay gestellt hatte, um seine Schuhe zu bebildern", weiß Rusching. Daraufhin traf eine Zahlungsaufforderung von Nike ein. Hätte der Schüler ein selbst geschossenes Foto seiner Schuhe auf die eBay-Seite gestellt, wäre ihm der Ärger erspart geblieben.

Tonträger

Ganz aktuell ist der Fall eines Vorarlberger CD-Sammlers. Eine seiner CDs hat er auf eBay zum Verkauf angeboten: The Sweet - The Legends Lives On Vol.1. Gekauft wurde die CD um einen Euro von einem Anwalt, den Andy Scott, Leadsänger der Rockgruppe "The Sweet", beauftragte hatte. Der Anwalt brachte Klage gegen den Vorarlberger ein. Ihm wurden Verstöße gegen das Namensrecht, das Markenrecht oder das Urheberrecht vorgeworfen, weil es sich wahrscheinlich nicht um eine originale CD gehandelt habe, erläutert der Konsumentenschützer. In erster Instanz wurde die Klage jedoch abgewiesen. "Das Gericht konnte nicht nachweisen, dass Rechte verletzt wurden", so Rusching.

"Wir verlangen, dass eine Bagatellgrenze eingeführt wird", fordert der Konsumentenschützer. Damit nicht der Verkauf einer CD um einen Euro zu Unsummen an Prozesskosten führt.

Kunstschaffende

Der Unmut der Eigentümer geistiger Schöpfungen ist verständlich. Der Boom von Internet und Tauschbörsen bescherte dem österreichischen Musikmarkt 2010 ein Umsatzminus von 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei ist in Österreich der Download selbst nicht strafbar, wohl aber das Hochladen von Musikstücken.

Der europäischen Musik-, Film-, TV- und Sofwarewirtschaft entstand laut Branchenangaben 2008 ein Schaden von zehn Mrd. Euro. Die EU will nun den Schutz von Musik, Texten und Filmen im Internet gegen Piraterie verbessern. EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier sieht die Anbieter von Tauschbörsen in der Pflicht. Langfristiges Ziel ist, dass Urheberrechte nicht mehr nur auf nationaler Ebene lizensiert und vergütet werden.

Was Konsumenten dürfen und was nicht erlaubt ist

Bereits bei Entstehung sind Werke, die eine eigene geistige Schöpfung sind, geschützt. Eine Privatkopie eines rechtmäßig erworbenen Werkes ist in Österreich für den eigenen Gebrauch erlaubt. Kopien zum Zweck der kostenlosen Weitergabe an Dritte sind ebenso verboten wie der Verkauf. Von einer Raubkopie spricht man, wenn man das Original nie besessen hat.

Die Urheberrechtsabgabe wurde im Zuge der Massennutzung von Musik eingeführt. Die auch Leerkassettenvergütung genannte Abgabe wird im Handel eingehoben. Letztlich zahlt sie der Konsument durch den Kaufpreis. Der Konsument ist ja auch derjenige, der urheberrechtlich geschützte Musik, Bilder und Filme, auf Trägermaterial überspielt.

Um die Abwicklung kümmert sich die AustroMechana, eine Verwertungsgesellschaft. Sie sorgt dafür, dass Komponisten, Textautoren und Musikverleger zu ihrem Anteil an den Verkaufserlösen aus der Nutzung von Ton- und Bildtonträgern wie CD, DVD etc. kommen und damit weiter kreativ sein können.