Wirtschaft

Schweiz outet Steuersünder im Internet

Im Kampf gegen Steuerbetrug greift die Schweiz zu unkonventionellen Mitteln, wenn ausländische Finanzbehörden in Bern um Amtshilfe ersuchen. Die Schweizer Regierung nennt die Namen möglicher Steuersünder, die anderweitig nicht kontaktiert bzw. erreichbar erreicht werden können, im Internet. Darunter ist auch ein britischer Staatsbürger namens Keith Richards. Aber anhand des angegebenen Geburtsdatums (20. Mai 1939) dürfte es sich nicht um den legendären Gitarristen des Rolling Stones handeln. Der ist am 18. Dezember 1943 geboren.

Die Schweizer Steuerverwaltung wird derzeit mit Amtshilfe-Ersuchen aus dem Ausland überhäuft, heißt es in einem Bericht des deutschen Handelsblatt. Mit diesen Ersuchen können zum Beispiel deutsche oder österreichische Steuerbehörden in der Schweiz nach mutmaßlichen Steuersündern fahnden. Aufgrund von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind die Schweizer Behörden verpflichtet, die Betroffenen von diesen Gesuchen zu informieren. Das ist nicht immer leicht.

Daher hat nun die eidgenössische Steuerverwaltung damit begonnen, die Namen von mutmaßlichen Steuersündern aus Deutschland, Frankreich, Spanien und anderen Ländern über das im Internet einsehbare Schweizer Bundesblatt zu veröffentlichten. Auf dem Internet-Portal www.admin.ch sind zahlreiche Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – Amtshilfe aufgelistet, in denen die mutmaßlichen ausländischen Steuersünder mit Namen, Geburtsdatum und/oder oft auch Gesellschaften angeführt sind. Zum Teil stehen den Schweizer Behörden aber nur die abgekürzte Personennamen und Firmennamen zur Verfügung, weil ihnen von den ausländischen Finanzbehörden keine genaueren Daten übermitteltt haben.Die Veröffentlichung im Netz geschieht aber nur dann, wenn der betroffene mutmaßliche Steuerhinterzieher auf keinem konventionellen Weg zu erreichen war. Die Schweizer Sonntagszeitung hat als erste über dieses ungewöhnliche Verfahren berichtet.

Das Länder-Ranking

Dass auch Österreicher auch darunter sind, ist sehr wahrscheinlich. Um den Beweis aber führen zu können, müsste man alle bisherigen Mitteilungen der Schweizer Finanz durchsuchen. Das scheint eher unmöglich zu sein. Denn: Dieses Verfahren der Veröffentlichung der Namen wird bereits seit 2010 von der Eidgenösssichen Steuerverwaltung (ESTV) praktiziert, wie ESTV-Sprecher Patrick Teuscher dem KURIER bestätigt. Die häufigsten Amtshilfe-Anfragen an die Schweizer Steuerbehörden kommen aus Kroatien, gefolgt von Frankreich, Indien, Deutschland und Spanien.

„Es ist natürlich schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet“, sagte ein Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung der Sonntagszeitung. Über die Internet-Veröffentlichung der Namen sollten die Betroffenen die Chance bekommen, sich zu dem anhängigen Verfahren zu äußern, heißt es weiter. Das führt allerdings dazu, dann nun jeder im Internet die Namen der Betroffenen lesen kann und damit weiß, dass die Person ein Problem mit den heimischen Steuerbehörden hat.