Wirtschaft

Sanierungsplan des E-Autobauers Fisker vom Gericht bestätigt

Über das Vermögen der Fisker GmbH wurde an 8. Mai 2024 ein Sanierungsverfahren eröffnet.  „Im Verfahren sind Insolvenzforderungen in Höhe von 3,784 Milliarden Euro angemeldet, wovon allerdings rund 3,5 Milliarden Euro auf drei Großgläubiger entfallen, diesbezüglich welcher Regelungen zu verhandeln waren, wobei diese Verhandlungen aus Sicht der Fisker GmbH darauf abzielten, den unmittelbaren Finanzbedarf für die Sanierungsplanquote zu reduzieren“, so der AKV. „Nach langen und umfangreichen Verhandlungen wurde der Gläubigerschaft ein Sanierungsplan angeboten, welcher eine einmalige 20-prozentige Barquote vorsah. Dieser Vorschlag sei in der Abstimmungstagsatzung am 08. August 2024 angenommen worden, stand jedoch noch unter diversen Bedingungen, um die gerichtliche Bestätigung zu erhalten." 

„So konnten hier Rückstehungserklärungen erlangt werden bzw. Vereinbarungen für die Zukunft getroffen werden, welche eine Regelung mit den Großgläubigern ermöglichen, welche nicht zu einem neuerlichen Insolvenzverfahren führen sollten“, heißt es weiter. Nachdem diese Verhandlungen erfolgreich zu Ende gebracht werden konnten, konnte dem Insolvenzgericht das Vorliegen der im Sanierungsplan vorgesehenen Bestätigungsvoraussetzungen angezeigt werden und hat das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 16. September 2024 den Sanierungsplan bestätigt“. 

Mit der formellen Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist daher nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in 14 Tagen zu rechnen.