Großteil der Goldreserven lagert in London
Von Andrea Hodoschek
Kritisch beurteilt der Rechnungshof die Lagerung der Goldreserven der Notenbank. 82 Prozent der physischen Reserven des Edelmetalls waren Ende 2013 in einer Lagerhalle der Bank of England in London gebunkert. Und im internationalen Vergleich einem „hohen Konzentrationsrisiko“ ausgesetzt, argumentieren die Prüfer in einem dem Nationalrat vorgelegten Prüfbericht (Bericht zum Download)
Ebenso werden der „Goldlagerstellenvertrag“ und Lücken im Kontrollsystem kritisiert. Die Vereinbarungen mit den ausländischen Lagerstellen (eine zweite gibt es in der Schweiz) seien „im Hinblick auf Regelungen betreffend die Sicherstellung der Werthaltigkeit und Existenz der Goldbestände“ in wesentlichen Teilen „mangelhaft und unzureichend“. Teilweise waren die Qualität des eingelagerten Goldes und die Art der Verwahrung nicht genau geregelt. Die Zutrittsmöglichkeiten der Notenbanker waren vertraglich überhaupt nicht festgelegt.
Die Lagerung von Gold sei dort sinnvoll, wo Gold im Bedarfsfall gehandelt werden könne und daher den Zweck einer Reserve erfülle. Das sei vor allem London, erklärt die OeNB dazu. Das Lagerstättenkonzept sei immer wieder evaluiert worden und werde derzeit wieder überprüft.
Forschungsförderung
Auch am mit 1,533 Milliarden Euro dotierten Jubiläumsfonds der Bank, aus dem Forschungsprojekte finanziert werden, hat der Rechnungshof einiges auszusetzen. Da keine Förderungsziele festgelegt sind, sei einer Überprüfung der Zielerreichung nicht möglich. Es gebe zwar ein Vier-Augen-Prinzip bei der Abwicklung der Förderungen, aber „keine dokumentierten Maßnahmen im Rahmen eines internen Kontrollsystems“. Außerdem seien die Abwicklungskosten mit rund 9,7 Prozent bis zu drei Mal so hoch wie bei anderen Forschungseinrichtungen. Zwischen 2010 und 2013 sponserte die Notenbank außerdem die Wirtschaftsforschungsinstitute mit 13,44 Millionen Euro.
Von 2003 bis 2013 flossen knapp 600 Millionen Euro in die Forschung, kontert die Bank. Ein wesentlicher Beitrag „zur Sicherung des Standortes und der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit“. Zum Vorschlag des Rechnungshofes, die Verwaltung auszulagern, verweist man auf das laufende Optimierungsprogramm.