PCR-Tests an Schulen: Rechtsstreit vorerst beendet
Die Aufregung war groß als der Wiener Laborbetreiber Lifebrain ankündigte, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen, um zwei laufende Ausschreibungsverfahren („erneute Aufrufe zum Wettbewerb“) in Sachen PCR-Tests für Schulen „für nichtig erklären“ zu lassen, weil man sich diskriminiert fühlte. Zugleich wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Seit Mittwochnachmittag ist der Rechtsstreit vom Tisch. Lifebrain hat seine Nachprüfungsanträge zurückgezogen.
Die Bundesbeschaffungsgesellschaft, die für das Bildungsministerium die Tests ausschrieb und beschafft, habe sämtliche bekämpfte Festlegungen im Zuge zweier Berichtigungen „saniert“, teilt Lifebrain mit. „Insbesondere wurde die ausdrückliche Vorgabe aufgegeben, dass das schon millionenfach bewährte Gurgeltest-System von Lifebrain mit „Strohhalm“ nicht verwendet werden darf“, heißt in einer Aussendung. „Auch diskriminierende Festlegungen betreffend vorgegebene Schriftarten‐ und größen, spezifische Vorgaben zu QR‐ und Strichcodeverfahren und weitere Festlegungen wurden aufgehoben bzw. angepasst.“
„Damit ist Lifebrain in allen bekämpften Punkten klaglos gestellt worden, wie auch die Gegenseite in einem Schriftsatz einräumt“, heißt es weiter. Es sei positiv, dass die Bundesbeschaffungsgesellschaft sich entschlossen hat, „die Diskriminierungen im Verfahren zu beseitigen die zuvor, aus welchen Gründen immer, eingebaut wurden“. Nun habe Lifebrain die Möglichkeit, sich bis 14. September an der Ausschreibung mit einem Angebot zu beteiligen.