ORF-Gebühren: Kurioses Angebot an Mehrwertsteuer-Rebellen
Von Kid Möchel
Die Sammelklage-Aktion des österreichischen AdvoFin zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei den ORF-Gebühren läuft erfolgreicher als erwartet. In acht Tagen haben sich schon mehr als 26.000 GIS-Gebührenzahler dazu angemeldet, am Donnerstag kamen weitere tausend Teilnehmer dazu. Die AdvoFin-Anwälte Ulrich Salburg und Wolfgang List vertreten die Rechtsauffassung, dass die ORF-Gebühren keiner Mehrwertsteuer unterliegen und begründet das mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Die ORF-Tochter Gebühren Info Service (GIS) bestreitet das. AdvoFin finanziert das Anliegen zweier GIS-Mehrwertsteuer-Rebellen und will in Musterprozessen die Steuerfrage per Gericht klären. Umso erstaunter waren die AdvoFin-Anwälte, als nun einem dieser „Wutbürger“ ein außergerichtliches Einigungsangebot des GIS-Inkassobüros ins Haus flatterte. Darin wird ihm eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 Euro angeboten. Eigentlich beträgt die GIS-Forderung 157,17 Euro.
Sie setzt sich aus nichtbezahlter Mehrwertsteuer, Versäumniszinsen und Inkassokosten zusammen. Die Netto-Gebühren hat dieser Rebell laut AdvoFin-Vorstand Gerhard Wüest bezahlt.
„Die GIS will offenbar keinen Präzedenzfall schaffen und nicht vor Gericht ziehen“, sagt Wüest zum KURIER. Das wird von der GIS dementiert. „Es handelt sich um einen Standardfall und er hat aus unserer Sicht keinen Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer-Thematik“, sagt GIS-Chef Harald Kräuter zum KURIER. Das Angebot sei vor Bekanntwerden der Sammelklageaktion erfolgt. Aus Effizienzgründen werden bei de facto uneinbringlichen Forderungen Abschlagszahlungen angeboten.