Wirtschaft

Ökonomen fordern: Pensionen wie in Schweden

Das Budgetdefizit liegt bei elf Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die Krise rafft innerhalb von zwei Jahren neun bis zehn Prozent der Wirtschaftsleistung dahin. Die Rede ist nicht von Griechenland, sondern von Schweden Anfang der 1990er-Jahre. Der Leidensdruck war derart groß, dass umfangreiche Reformen angegangen wurden. Das damals neu entwickelte Pensionsmodell sollte auch in Österreich eingeführt werden, fordern heimische Ökonomen, die sich zur Plattform "proMarktwirtschaft" zusammengeschlossen haben.

Pensionskonten

In Schweden wurde das alte Umlagesystem (Generationenvertrag) – mit langen Übergangsfristen – durch ein Modell aus drei Säulen ersetzt. In allen drei Säulen (staatliche, betriebliche und private Pension) werden die Beiträge teilweise bis ausschließlich am Kapitalmarkt veranlagt. Ein zentrales Clearinghaus führt transparente Pensionskonten, die jederzeit einsehbar sind und auf denen auch jederzeit in andere Veranlagungen umgeschichtet werden kann. Um die Kosten zu reduzieren, wurden Fonds und Versicherungen Kosten-Obergrenzen verordnet.

"Unser Ziel sollte ein ausgewogenes Pensionssystem sein, das sich aus 70 Prozent Umlageverfahren und zu 30 Prozent aus kapitalgedeckter Pensionsvorsorge zusammensetzt", fordert Plattform-Mitglied Peter Brandner (im Brotberuf Ökonom im Finanzministerium).

Die Finanzkrise hatte nicht nur Kurzstürze an den Börsen zur Folge, sondern auch laute Kritik an kapitalgedeckten Pensionssystemen: "Ja, am Finanzmarkt gibt es Stürze. Aber die Kurse werden wieder steigen. Die öffentlichen Pensionen werden aber nicht mehr steigen", hält Brandner entgegen. "Wir diskutieren viel über die Risiken der Kapitalmärkte, aber wenig über die politischen Risiken beim Umlageverfahren. Da kann es schnell zu Leistungseinschränkungen kommen." Wie in Schweden sollten auch in Österreich individuelle Pensionskonten eingeführt werden. Motto: Für jeden Österreicher eine Stiftung.

Pensionskassen

Am Mittwoch hat der Nationalrat eine Reform der Pensionskassen beschlossen. Anspruchsberechtigte ab 55 sollten künftig in eine besonders sichere Veranlagungsgemeinschaft wechseln können. Dabei wird eine bestimmte Pensionshöhe garantiert.

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