Nach einem Jahr Corona-Homeoffice: Gesetzwerdung Ende Februar
Die Coronapandemie hat dem Homeoffice weltweit einen Schub gegeben, der auch vor Österreich nicht halt macht. Die Arbeitsform des freiwilligen Heimbüros ist gekommen um zu bleiben - auch wenn die Intensität nach Überwindung der Coronakrise wieder etwas zurückgehen wird.
Monatelang wurde um eine Lösung gerungen. Gefunden wurde diese von den Sozialpartnern Ende 2020. Eine Gesetzwerdung ist von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) aber erst für Ende Februar avisiert.
Der Beschluss im Nationalrat könnte Ende März erfolgen, hieß es zuletzt. Somit dürfte die tatsächliche Gesetzeswerdung ziemlich genau ein Jahr nach dem ersten Lockdown über die Bühne gehen, der die Menschen coronabedingt ins Homeoffice gezwungen hatte.
Die vom Arbeits- und Finanzministerium abgenickte Lösung der Sozialpartner mit der Industriellenvereinigung (IV) sieht vor, dass Arbeitgeber keine verpflichtende Möglichkeit zum Homeoffice anbieten müssen. Mobile Arbeit bleibt Vereinbarungssache zwischen Arbreitgeber und -nehmer - schriftlich.
Beide Seiten sollen die Vereinbarung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen können. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.
Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln wie etwa einen Laptop durch den Arbeitgeber soll kein steuerpflichtiger Sachbezug sein. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können - in Summe also bis zu 600 Euro.
Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten. In diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen.
Die Homeoffice-Anwendung soll sehr umfangreich oder auch nur für wenige Stunden in der Woche möglich sein. Vorteile sollen sich sowohl für die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber ergeben, hoffte Arbeitsminister Kocher. Eine Evaluierung ist in zwei etwa Jahren vorgesehen.
Arbeitgeber sprechen von "Kriseninstrument"
Nach der Einigung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung (IV) klangen die Arbeitgeberverbände - WKÖ und IV - weniger Homeoffice-euphorisch als die Arbeitnehmerverbände. Die IV hob hervor, dass es sich um ein gutes "Kriseninstrument" handle, das einmal bis 2023 gelte. 2022 werde dieses aber evaluiert, ob es auch für Nicht-Krisenzeiten praktikabel sei.
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) beeilte sich klarzustellen, dass es sich nicht spielt, im Homeoffice zu arbeiten und sich dank der neu geschaffenen Regeln in einem Abwasch das Streaming-TV-Programm am Abend kostenfrei zu sichern. Arbeitgeber müssen zwar die digitalen Arbeitsmittel fürs Heimbüro inklusive Datenverbindung zur Verfügung stellen. Die vorgeschriebene Vergütung hängt aber unter anderem vom Anteil der privaten Nutzung ab.
"Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Home-Office vereinbart wurden", sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian nach der Einigung. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sagte, die wichtigen Anliegen der AK seien in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen worden.
Digitale Arbeitsmittel müssten vom Arbeitgeber ersetzt werden und auch beim wichtigen Thema Unfallversicherung sei eine Regelung im Dauerrecht geschaffen worden. "Das betrifft auch Wegunfälle vom Home-Office in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt. Damit wurde zusätzliche Sicherheit geschaffen."